Bewohnerparkausweis beantragen

Nr. 99108001001000, 99108001036001

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Voraussetzungen

  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Formulare

Nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.05.2007
Fachlich freigegeben durch:

AG Kommunenredaktion