Fachgruppe Ausländerrecht
Alles rund um den Aufenthalt
Die Fachgruppe kümmert sich um aufenthaltsrechtliche Belange von Ausländerinnen und Ausländer im Landkreis Goslar mit Ausnahme der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld.
Von der Beteiligung bei Visanträgen über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen bis hin zur Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen: Die Mitarbeitenden in dieser Fachgruppe sind zuständig für viele Aufgaben, die sich aus dem Aufenthaltsgesetz ergeben. Eine besondere Herausforderung besteht darin, einerseits dienstleistungsorientiert zu beraten und zu unterstützen, aber auf der anderen Seite auch negative Entscheidungen im Sinne einer ordnungsgemäßen Steuerung des Aufenthalts und Zuzugs von Ausländerinnen und Ausländern zu treffen.
Allgemeine Hinweise zur telefonischen Erreichbarkeit:
Die Arbeitsbelastung in den Ausländerbehörden ist bundesweit äußerst angespannt. Deswegen kann die telefonische Erreichbarkeit leider nicht immer sichergestellt werden. Es wird daher dringend gebeten, Anfragen möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde zu stellen.
Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur mit Online-Terminbuchung möglich.
Bitte sehen Sie von Nachfragen ab! Die Terminbestätigungen erfolgen manuell und können etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Zuständigkeiten richten sich nach dem Wohnort und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens.
Personen, die kein internetfähiges Endgerät besitzen, können donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch unter 05321 76-323 einen Termin vereinbaren. Sonstige Anfragen können nur per E-Mail an die Ausländerbehörde oder über das Kontaktformular gestellt werden.
Häufig gesuchte Dienstleistungen der Fachgruppe Ausländerrecht
Alle Dienstleistungen der Fachgruppe Ausländerrecht
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung unabhängig von der Qualifikation als Fachkraft beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Verlängerung der Ausbildungsduldung beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für akademische Fachkräfte beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für (ehemals) qualifizierte Geduldete beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit für Freiberufler beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung mit berufspraktischen Kenntnissen beantragen