Fachbereich Familie, Jugend und Soziales
Ein starkes Team für herausfordernde Aufgaben
Mit rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untergliedert in sechs Fachdienste und 16 Fachgruppen ist der Fachbereich Familie, Jugend und Soziales der personalstärkste der gesamten Kreisverwaltung. Das spiegelt sich auch in der Vielfalt der wahrzunehmenden Aufgaben und dem finanziellen Budget wider. Im Fachbereich 5 – so die interne Bezeichnung – werden rund zwei Drittel des Gesamthaushalts aufgewendet. Das entspricht einer Summe von rund 200 Millionen Euro.
Mit zahlreichen niedrigschwelligen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten stehen die Mitarbeitenden beispielsweise bei Fragen rund um die Erziehung, die Suche nach einem adäquaten Betreuungsangebot oder der finanziellen Förderung für Bildungsangebote, die Mittagsverpflegung in Bildungseinrichtungen und die Teilnahme an Aktivitäten in Kindertagesstätten, Schulen und Vereinen zur Verfügung. Zudem beraten und unterstützen sie alleinerziehende Elternteile bei Fragen zum Kindesunterhalt.
Darüber hinaus kümmern sich die Fachleute um die Planung, Organisation und Förderung der Jugendsozial- und Jugendarbeit und unterstützen Jugendliche und Heranwachsende in Strafverfahren.
Im Bereich der sozialen Hilfen steht die Existenzsicherung der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Diese Aufgabe erstreckt sich über die Sicherung der grundsätzlichen Bedarfe (Ernährung, Kleidung und Wohnung) bis hin zur Unterstützung von Studierenden und Auszubildenden sowie der Integration von Neuzugewanderten.
Auch die Hilfen bei Pflegebedürftigkeit, der Betrieb eines Senioren- und Pflegestützpunktes und die Aufsicht über Pflegeheime zum Schutz der Interessen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner gehören zum Portfolio.
Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bildet die Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Dieser Personengruppe soll ein weitgehend selbstständiges Leben so wie die Teilhabe am gesellschaftlichen Miteinander ermöglicht werden.
Bei ihrer Arbeit kooperieren die Kolleginnen und Kollegen mit verschiedenen freien Trägern – beispielsweise der Jugendhilfe – gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen sowie Ehrenamtsnetzwerken.
Wichtige Informationen:
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Alle Dienstleistungen des Fachbereiches Familie, Jugend und Soziales
- Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Sorgerechtsbescheinigung beantragen
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen in Form einer Beratung in Anspruch nehmen (Altenhilfe)
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
- Unterhaltsansprüche eines Kindes feststellen und als Unterhaltspflicht beurkunden lassen
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
- Unterstützung von jungen Menschen mit (drohender) Behinderung, ihren Müttern, Vätern, Personen- und Erziehungsberechtigten durch Verfahrenslotsinnen oder -lotsen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
- Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche, Begleitung