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Ukraine-Vertriebene - Aktuelle Informationen

Meldung / Registrierung von Vertriebenen aus der Ukraine

Die Bundesrepublik Deutschland ist bestrebt, im gesamten Bundesgebiet eine möglichst gleichmäßige Verteilung der vertriebenen Personen aus der Ukraine zu erreichen. Der Landkreis Goslar hat seine Aufnahmequote zurzeit bereits übererfüllt.

Ein Verbleiben im Landkreis Goslar mit Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist deshalb nur noch in Ausnahmefällen möglich. Ausnahmegründe können zum Beispiel sein Familiennachzug zur Kernfamilie oder die Aufnahme eines pflegebedürften/kranken nahen Verwandten.

Wir bieten Ihnen aber weiterhin die Möglichkeit der Registrierung auf unserer Internetseite. Dazu nutzen Sie bitte unten stehenden Link. Wenn Sie sich registriert haben, erhalten Sie in Kürze einen Termin der Ausländerbehörde zur erkennungsdienstlichen Behandlung und Information über das weitere Vorgehen.

Sollte bei Ihnen kein Ausnahmefall vorliegen, erhalten Sie bei dem Termin direkt eine Anlaufbescheinigung für das Bundesland, in dem noch eine Aufnahme möglich ist.

Ausländerrechtliche Fragestellungen:

Wegen der Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse vergibt die Ausländerbehörde unaufgefordert Vorsprachetermine per E-Mail. Die Betroffenen müssen daher nichts weiter veranlassen.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse über den 04.03.2024 hinaus:

Die Bundesregierung hat im Rahmen einer Rechtsverordnung (Verordnung 537/23 des Bundesministeriums des Innern und für Heimat) die pauschale Verlängerung der Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz bis zum 04.03.2025 beschlossen, sofern zum Stichtag 01.02.2024 ein solcher Aufenthaltstitel vorhanden war.

Eine Vorsprache in den Ausländerbehörden ist nicht notwendig. Weitere Informationen können den Merkblättern sowie der folgenden Internetseite entnommen werden: https://www.germany4ukraine.de/

Spezielle Informationen für den Straßengüterverkehr und Berufskraftfahrer gibt es auf der Homepage des Bundesamtes für Logistik und Mobilität unter Aktuelle Informationen für den Güterkraftverkehr und für Berufskraftfahrer angesichts der Ukrainekrise

Verfahren zur Zulassung ukrainischer Fahrzeuge nach dem 30.09.2024:

Nach dem 30.09.2024 müssen Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, zugelassen werden. Es ist eine Terminbuchung für die „Zulassung Importfahrzeug aus nicht EWG-/EU-Land“ erforderlich.

Folgende Dokumente werden benötigt:

  • ein Personaldokument mit Namensangabe in lateinischen Buchstaben;
  • die ukrainische Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichenschilder;
  • eine Einzelgenehmigung für das Fahrzeug nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder (sofern vorhanden) die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) mit einer zusätzlich durchgeführten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO;
  • der Nachweis der Versicherung (eVB – keine grüne Versicherungskarte, keine Grenzversicherung, weil diese nur für den internationalen Verkehr gelten);
  • SEPA-Lastschriftmandat (IBAN und BIC); falls erforderlich, Einverständnis des Kontoinhabers.

Die Vorlage einer Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, soweit diese erteilt werden kann, wird empfohlen.

Weitere Informationen gibt es auf der Themenseite des Bundesamtes für Digitales und Verkehr (BMDV) und im Fragenkatalog zur Zulassung ukrainischer Fahrzeuge nach dem 30.09.2024.

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Aufgrund der aktuellen Fluchtbewegung aus Osteuropa wird dringend Wohnraum für Menschen benötigt, die im Landkreis Goslar untergebracht werden müssen.

Im Goslarer Kreisgebiet soll es auch weiterhin keine Sammelunterkünfte für dauerhaftes Wohnen geben. Die uns zugewiesenen Personen werden in einer durch sie selbst angemieteten Wohnung untergebracht und beim Ankommen in der neuen Umgebung nach Bedarf individuell begleitet und unterstützt.

Wenn Sie aktuell Wohnraum für Menschen, die von der Fluchtbewegung in Osteuropa betroffen sind oder sich in schwierigen Lebenslagen befinden, zur Verfügung stellen wollen, haben Sie hier die Möglichkeit Ihr Wohnungsangebot online einzugeben. Im untenstehenden Fragebogen werden die wesentlichen Angaben wie Größe, Zimmeranzahl, Lage und Ihre Kontaktdaten abgefragt.

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Der Landkreis ist auf der Suche nach freiwilligen Helfern, die den Kriegsvertriebenen aus der Ukraine bei der Ankunft und den ersten Schritten in Deutschland und im Landkreis Goslar unterstützend unter die Arme greifen.

Wer sich einbringen möchte, kann sich gerne an die Kreisverwaltung wenden oder den

nutzen, um Ihre Angebote zu unterbreiten.

Hier erhalten Sie aktuelle Informationen vom Landkreis Goslar zu Themen wie der „Unterbringung von Vertriebenen“, „ausländerrechtlicher Status“ sowie „Leistungsansprüche aus den Sozialsystemen“