Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung im Landkreis Goslar
Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter, stadtplanerischer Prozess, bei dem das gesamte Gebiet der Kommune – mit privaten Wohngebäuden, kommunalen Liegenschaften sowie gewerblichen und industriellen Gebäuden - betrachtet wird. Erklärtes Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, bis 2040 eine weitgehendend treibhausgasneutrale Wärmeversorgung auf dem Gebiet der Kommunen zu etablieren, indem der Wärmebedarf gesenkt und die Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen ausgebaut wird. Ein wesentliches Ergebnis der Wärmeplanung ist zudem die Gebietseinteilung in potentielle Wärmenetzgebiete und Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung.
Gesetzlicher Hintergrund
Mit dem niedersächsischen Klimaschutzgesetz (§ 20 NKlimaG) und dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) besteht für die Mittelzentren im Landkreis Goslar – die Städte Goslar, Seesen und Bad Harzburg sowie die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld – seit dem 01.01.2024 die Verpflichtung, bis zum 31. Dezember 2026 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und zu veröffentlichen.
Für die Grundzentren – die Städte Langelsheim und Braunlage sowie die Gemeinde Liebenburg – beginnt die Verpflichtung erst ab 2026. Die Wärmepläne sind hier bis Ende 2028 fertig zu stellen. Bei einer Einwohnerzahl von unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Die Finanzierung zur Erstellung der kommunalen Wärmepläne wird dabei im Rahmen einer Konnexitätszahlung vom Land Niedersachsen unterstützt.
Gemeinsamer Prozess
Bereits im Sommer 2023 entschieden sich die Kommunen im Landkreis Goslar, bei der Wärmeplanung einen gemeinsamen Weg zu beschreiten. Unter Federführung des Landkreises entschieden sich die Kommunen, gemeinsam nach einem Planungsbüro auszuschreiben. Den Zuschlag bekam im Juni 2024 schließlich das Institut für nachhaltige Energieversorgung (INEV), einer Ausgründung aus der Universität Rosenheim.
Mit dem 23. Juli 2024 wurde mit der Kick-off-Veranstaltung im Landkreis Goslar für den Prozess der Wärmeplanung der Startschuss gegeben.
Mit Ausnahme von Braunlage haben sich alle kreisangehörigen Kommunen dem Prozess angeschlossen. Jede Kommune erhält dabei am Ende des Prozesses für ihr Gebiet ihren eigenen Wärmeplan, der jedoch mit den Wärmeplänen der anderen Kommunen abgestimmt ist. So können Synergieeffekte entstehen und ein übergreifendes Flächenmanagement realisiert werden.
Schritte und Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung
Durch die Kommunale Wärmeplanung entstehen viele Fragen. Welche Schritte die Wärmeplanung umfasst und welche Ergebnisse zu erwarten sind, sind im Dokument Schritte und Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung - Fragen und Antworten zu finden. Das Dokument ist auch in der rechten Randspalte unter Dokumente zu finden.
Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, schreiben Sie diese gerne an die zuständige Stelle im angegebenen Kontakt.
Folgen der Wärmeplanung für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?
Die Wärmeplanung berührt die Bürgerinnen und Bürger nur mittelbar, wenngleich eine breite freiwillige Partizipation am Prozess der Wärmeplanung vorgesehen und wünschenswert ist. Am Ende des Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungsarten haben. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt für sie die wirtschaftlichste ist.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein kommunaler Wärmeplan?
Die Kommunale Wärmeplanung ist in erster Linie ein strategisches Instrument mit Vorplanungscharakter zur Koordinierung der Wärmewende. Eine grundstücksscharfe Einteilung in zentrale und dezentrale Wärmeversorgungsgebiete erfolgt bei der Gebietseinteilung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich jedoch nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine im Wärmeplan dargelegte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht.
Jedoch hängen das Gebäudeenergiegesetz (GEG, umgangssprachlich auch „Heizungsgesetz“) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und somit auch die Regelungen im niedersächsischen Klimaschutzgesetz (NKlimaG) zusammen.
Das GEG befasst sich in Abgrenzung zum WPG nicht mit dem Thema Planung und den Anforderungen an Wärmenetze, sondern enthält konkrete Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und Vorgaben für Heizungsanlagen.
Zum 1. Januar 2024 wurde das GEG novelliert und legt seither verbindlich den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungsanlagen fest. Es schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungsanlagen gemäß §71 GEG künftig mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen (sogenannte 65-Prozent-EE-Vorgabe) müssen.
Wann gilt die 65-Prozent-EE-Vorgabe für die Heizungsanlage?
Ab wann die 65-Prozent-EE-Regel gilt und welche Verpflichtungen für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sich daraus ergeben, können Sie dem Entscheidungsbaum vom Bundesvwerband der Energie und Wasserwirtschaft BDEW „Übersicht zum Kern der 65-Prozent-EE-Anteil-Regelung im GEGGEG“ unter Dokumente in der rechten Spalte entnehmen.
Ausführlichere Antworten auf häufige Fragen in Bezug auf das GEG sind in dem Dokument Folgen der Wärmeplanung für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen - Fragen und Antworten und in der rechten Randspalte unter Dokumente zu finden.
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - GEG ist hier zu finden
Weitere Informationen zu den Vorgaben des GEG finden Sie auch auf der Internetseite der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) unter Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Beratung und Fördermittel
Welche Fördermöglichkeiten gibt es bei Heizungstausch?
Klimafreundliche und energieeffiziente Lösungen werden derzeit über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zu 70 Prozent finanziell unterstützt. Das BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist auch in der rechten Spalte unter Dokumente zu finden.
Nähere Informationen zur BEG-Förderung sind auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu finden
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet auf ihrer Internetseite ebenfalls einen Überblick zu verschiedenen Förderprogrammen für energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen: Förderprogramme für Hauseigentümer - Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
Welche Beratungsangebote gibt es im Landkreis Goslar?
Eine individuelle, kostenlose Erstberatung zu den Themen Energieeffizienz im Gebäude, Sanierung, Heizungserneuerung und erneuerbare Energien für Ein-und Mehrfamilienhausbesitzerinnen und -besitzer bietet im Landkreis Goslar die Energie Ressourcen Agentur Goslar e.V. (ERA) in Kooperation mit Beraterinnen der Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZ) an.
Die Beraterinnen Beate Engel und Stefanie Steinwender sind per E-Mail zu erreichen über info@era-goslar.de oder persönlich nach Absprache dienstags von 14:15 Uhr bis 16:45 Uhr und regulär freitags von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr in der Sparkassen-Passage am Jakobi-Kirchhof in Goslar.
Nähere Informationen des Vereins sind auf der Homepage der Energie Ressourcen Agentur Goslar e.V. zu finden.
Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen Beratungen Vor-Ort, telefonisch oder per Video-Konferenz zu folgenden Themen an:
- Energieeinsparung
- Heizungseinstellung und -erneuerung sowie
- Nutzung von Solarenergie zur Stromerzeugung (Photovoltaik)
- Heizungsunterstützung und Brauchwassererwärmung (Solarthermie)
Nähere Informationen zu den Angeboten der Verbraucherzentrale sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale zu finden.