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Datum: 4. Juli 2024

Blauzungenkrankheit: Landkreis Goslar erlaubt die freiwillige Schutzimpfung für alle empfänglichen Tierarten

Durchgeführte Impfungen müssen dem Veterinäramt mitgeteilt werden

Tierhalterinnen und Tierhalter im Landkreis Goslar haben ab sofort die Genehmigung, ihre Tiere vorsorglich gegen den Erreger der Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Der Landkreis Goslar hat hierfür eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit, die Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen betrifft. Auch sogenannte Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas und Wildwiederkäuer sind für die Krankheit empfänglich. Seit Oktober 2023 sind in Deutschland, speziell in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) aufgetreten.

Besonders bei Schafen und Ziegen verursacht das Virus teilweise schwere Symptome und kann zum Tod der Tiere führen. Bei Rindern wurde ein massiver Rückgang der Milchleistung registriert.

Für Menschen stellt der Erreger der Blauzungenkrankheit keine Gefahr dar, auch der Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Das Virus wird nicht von Tier zu Tier statt, sondern über kleine, blutsaugende Mücken – sogenannte Gnitzen – der Gattung Culicoides.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist in der europäischen Union kein zugelassener Impfstoff gegen BTV-3 verfügbar. Im Einklang mit EU-Recht ist in Ausnahmefällen auch eine Anwendung von nicht gelassenen Impfstoffen möglich. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat daher als Reaktion auf das zuletzt stärkere Infektionsgeschehen den zuständigen Veterinärbehörden empfohlen, den Haltern betroffener Tierarten eine Möglichkeit zur Impfung ihrer Tiere zu schaffen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Goslar zur Genehmigung der freiwilligen, vorbeugenden Schutzimpfung empfänglicher Tierarten wurde im Amtsblatt veröffentlicht und kann dort im Wortlaut nachgelesen werden: .

Der Landkreis Goslar weist darauf hin, dass durchgeführte Impfungen dem Veterinäramt gemeldet werden müssen.