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Aktuelles Beteiligungsverfahren zur 15. Änderungsverordnung LSG-Harz

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt die 15. Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz (Landkreis Goslar)“ im Bereich der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, Ortsteil – Buntenbock zu erlassen.

Vor dem Erlass oder der Änderung einer Verordnung ist nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 38 Nds. Naturschutzgesetz (NNatSchG) sowie § 22 BNatSchG in Verbindung mit § 14 NNatSchG den Trägern öffentlicher Belange sowie der Gemeinde, deren Gebiet betroffen ist, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Während dieser Zeit ist es möglich Bedenken und Anregungen bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreis Goslar vorzubringen. Die Unterlagen stehen in der Zeit vom 09.08.2024 bis 10.09.2024 auf der Internetseite des Landkreis Goslar zur Einsichtnahme zur Verfügung. 

Eine detaillierte Begründung für den Erlass der Änderungsverordnung, der Verordnungsentwurf einschließlich Kartenwerk und die Antragsunterlagen der Berg- und Universitätsstadt einschließlich Bergründung werden in der Interaktiven Verwaltung - Fachgruppe Naturschutz - Aktuelles Beteiligungsverfahren zur 15. Änderungsverordnung LSG-Harz bereit gestellt.

Die öffentliche Auslegung der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 07.09.2024 bis 07.10.2024. In dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zu diesem Verfahren Stellung zu nehmen. Die Unterlagen sind sowohl online als auch vor Ort im Kreishaus, Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar, Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten und bei der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld, Am Rathaus 1, 38678 Clausthal-Zellerfeld, 1. OG, Zimmer 60 einzusehen.