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Fachgruppe Zulassungsrecht

Fahrzeuge und Zulassungen

In der Zulassungsstelle erhalten Bürgerinnen und Bürger Informationen über zahlreiche Dienstleistungen rund um die An-, Um und Abmeldung eines Fahrzeugs, inklusive Wunschkennzeichenreservierung.

Fahrzeuge (auch Anhänger) müssen zugelassen werden und ein amtliches Kennzeichen haben.

Fahrzeuge mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke, Anhänger für Arbeitsmaschinen) können ausschließlich in der KFZ-Zulassungsbehörde zugelassen oder umgeschrieben werden.

Für die Wieder-Anmeldung eines Fahrzeugs, welches bereits ein Euro-Kennzeichen hatte, kann das „alte Kennzeichen“ erneut verwendet werden. Dies ist nur möglich, wenn das Kennzeichen beim Abmelden reserviert wurde. Die Reservierungsbestätigung ist mitzubringen.

Online-Terminbuchung

Für die Bearbeitung des Anliegens wird ein Termin benötigt. So wird eine bessere Planung ermöglicht und die Wartezeit reduziert.

Rechtzeitiges Erscheinen mit der Termin-/Aufrufnummer führt in der Regel zu einem zeitnahen Aufruf und einem reibungslosen Termin.

Durch die Online-Terminbuchung steht den Mitarbeitenden mehr Zeit für Kundentermine und die Sachbearbeitung weiterer Aufgaben zur Verfügung.

Häufig gesuchte Dienstleistungen der Fachgruppe Zulassungrecht

Wie funktioniert die Online-Terminbuchung?

Werden keine Termine angezeigt, sind diese bereits ausgebucht. Anfang der folgenden Woche werden weitere Termine freigeschaltet.

Sollte keine Möglichkeit für eine Online-Terminbuchung bestehen, kann telefonisch eine Nachricht mit Namen, Anliegen und Telefonnummer hinterlassen werden. Ein Rückruf erfolgt schnellstmöglich außerhalb der Öffnungszeiten.

Kurzfristige Termine können ergattert werden, wenn sie nicht wahrgenommen und über den LöschLINK und den Code in der Bestätigungs- oder Erinnerungs-E-Mail abgesagt oder storniert wurden.

i-Kfz - Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Keine Wartezeit und kein Behördengang.

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ Stufe 4 wurde das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht. Es können Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen ihr Fahrzeug online über i-Kfz-Portale an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.

Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das über i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem werden die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Ab- und Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort deutlich geringer.

Mit der Einführung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) können beim KBA registrierte juristische Personen wie zum Beispiel Autohäuser und Flottenbetreiber Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln. Die GKS prüft die Zulassungsanträge und leitet fehlerfreie Anträge an die i-Kfz-Portale weiter. Ist im Ausnahmefall das i-Kfz-Portal nicht erreichbar, werden die Anträge zur teilautomatisierten Bearbeitung an die zuständige Zulassungsbehörde gesendet. Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde entscheidet über den Einzelantrag, prüft Gebührenrückstände und die Verfügbarkeit des Kennzeichens.

Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen können mit den notwendigen Sicherheitscodes diese Zulassungsvorgänge online durchführen:

Für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden:

    • Außerbetriebsetzung eines Kfz (Abmeldung)
    • Adressänderung des Halters
    • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz auf sich selbst

Für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2018 zugelassen werden/wurden:

    • Neuzulassung (Erstzulassung)
    • Umschreibungen eines zugelassenen Kfz ohne Kennzeichenwechsel
    • Umschreibungen eines zugelassenen Kfz mit Kennzeichenwechsel
    • Tageszulassungen

Ausgewählte Sonderkennzeichen (Elektro-, Oldtimer- und Saisonkennzeichen) sind möglich.

Hinweise:

Für die Abmeldung wird keine Identifizierung benötigt.

Sofern bei einer Neuzulassung in der Zulassungsbescheinigung Teil II unter Ziffer 2.2, Code zu D.2 Typ/Variante/Version, nur „00000 oder 00000000“ eingetragen sind, kann eine Onlinezulassung über i-Kfz nicht erfolgen, da die technischen Daten nicht beim KBA gespeichert sind.

Nach Entfernung der Abdeckung der Siegelplakette(n) darf keine weitere Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden. Das gilt auch dann, wenn die internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) scheitert.

Bitte setzen Sie sich dann unverzüglich per E-Mail mit der Zulassungsbehörde oder telefonisch unter 05321 376-991 in Verbindung.

Heben Sie die entwertete ZB I auf, da diese zum Beispiel für eine Wiederzulassung zwingend erforderlich ist.

Wie funktioniert i-Kfz?

Antworten zu:

  • benötigten Unterlagen,
  • zur Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern, Juristische Personen,
  • Zahlung sowie
  • Videos zur i-Kfz Zulassung und dem Anbringen der Stempelplakette

sind auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bereitgestellt und im Flyer i-Kfz Internetbasierte Fahrzeugzulassung nachzulesen.

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Wunschkennzeichen

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Goslar haben die Möglichkeit, über das Internet unverbindlich ein Wunschkennzeichen für ihr Fahrzeug zu reservieren.

Allgemeine Hinweise zu den Kennzeichen und zu den Reservierungsbedingungen

Es können ausschließlich Fahrzeuge mit einem Standort im Landkreis Goslar zugelassen werden.

Von der Zuteilung ausgeschlossen sind die Buchstabengruppen HJ, KZ, NS, SA, SS.

Für Sonderkennzeichen (Saison- / Historische- und Elektrokennzeichen) stehen aus Platzgründen nach dem Unterscheidungszeichen

  • GS- für Goslar maximal fünf Zeichen (zum Beispiel zwei Buchstaben und drei Ziffern) beziehungsweise
  • CLZ- für Clausthal-Zellerfeld und
  • BRL- für Braunlage maximal vier Zeichen (zum Beispiel zwei Buchstaben und zwei Ziffern)

zur Verfügung.

Für die Reservierung entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von derzeit 12,80 € (Wunschkennzeichen 10,20 €, Reservierung 2,60 €). Diese Kosten sind im Rahmen der Zulassung des Fahrzeugs zu zahlen.

Die Reservierung wird für maximal 28 Tage vorgenommen. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Zulassung, erlischt die Reservierung automatisch.

Die Internetreservierung ist unverbindlich. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens. Die verbindliche Zuteilung eines Kennzeichens erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zulassung.

Bei Missbrauch der Wunschkennzeichenreservierung werden die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

Zur Suche eines Wunschkennzeichens ist die gewünscht Buchstabenkombination und/oder Ziffernfolge einzugeben. Es kann auch ein „?“ (Fragezeichen) als Platzhalter für einen beliebigen Buchstaben oder beliebige Ziffer eingegeben werden.

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Kraftfahrzeug-Zulassungsvorgänge

Für sämtliche der folgenden Anliegen ist eine Online-Terminbuchung mit maximal drei Anliegen pro Termin buchbar. Voraussetzung ist, dass das zur Verfügung stehende Zeitfenster ausreichend groß ist.

Kraftfahrzeug-Zulassungsvorgänge

  • Fahrzeug abmelden
  • Fabrikneues Fahrzeug zulassen
  • Umkennzeichnung ohne Halterwechsel
  • Halterwechsel zugelassenes Fahrzeug
  • Wiederzulassung ohne Halterwechsel
  • Zulassung abgemeldetes Fahrzeug
  • Zulassung Importfahrzeug aus (nicht) EWG-/EU-Land
  • Ausfuhrkennzeichen (Export)
  • Kurzzeitkennzeichen (5-Tage)

Änderung persönlicher Daten

  • Namensänderungen in Fahrzeugpapiere eintragen lassen
  • Umzug innerhalb des Landkreises
  • Zuzug von außerhalb in den Landkreis

Änderung von Fahrzeugdaten

  • Technische Änderungen eintragen lassen
  • „E“-Kennzeichen
  • Saison- oder historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen
  • Wechsel schwarzes auf grünes Kennzeichen

Verlust oder Diebstahl, sonstiges

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) oder Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Abholung neuer Zulassungsbescheinigung Teil 2 – nach Aufbietung
  • Neusiegelung Kennzeichenschilder
  • Feinstaubplakette/Umweltplakette

Besondere Aufgaben

  • Betriebserlaubnis erteilen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Vorlage Fahrtenbuch
  • Rote Dauerkennzeichen für Handel, Werkstätten und Hersteller
  • Ausstellung rotes Fahrzeugscheinheft

Termine sind ebenfalls von Kraftfahrzeug-Händlern, Speditionen und Zulassungsdiensten zu buchen.

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Probleme bei der Kraftfahrzeug-Versicherung oder Kraftfahrzeug-Steuer

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist abgelaufen oder die Kraftfahrzeug-Steuer ist nicht bezahlt?

Fehlender Haftpflichtversicherungsschutz

Bei Erhalt eines entsprechenden Bescheides wird empfohlen sich umgehend mit der Versicherung oder mit der Ansprechperson der Kraftffahrzeug-Zulassungsbehörde (siehe Bescheid) in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen abzusprechen.

Nur durch die elektronische Übermittlung einer neuen Versicherungszusage (VBÜ) durch den Versicherer oder durch die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges kann die zwangsweise Außerbetriebsetzung verhindert werden.

Bei Verkauf des Fahrzeuges ist eine die Kopie des Kaufvertrages zu übersenden.

Rückstände bei der Kraftfahrzeug-Steuer

Bei Erhalt eines entsprechenden Bescheides, kann die zwangsweise Außerbetriebsetzung nur durch die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges oder durch Bezahlung der ausstehenden Kraftfahrzeug-Steuer beim Hauptzollamt beendet werden.

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