Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Nr. 99036008007002

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

Weitere Informationen sind auf dem Serviceportal Landkreises Goslar abrufbar.

Informationen des Landkreises Goslar (Online-Terminbuchung)

Möchten Sie diese Dienstleistung nicht online über das Serviceportal Landkreis Goslar nutzen, können Sie Ihr Anliegen auch persönlich beim Landkreis Goslar vorbringen. Dazu benötigen Sie einen Online-Termin. 

Buchen Sie Ihren Online-Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle.

Der Landkreis Goslar stellt eigene Unterlagen in der rechten Randspalte unter "Landkreis Dokumente" zur Verfügung.