Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Duldung beantragen
Nr. 99010012001002Beschäftigungserlaubnis oder Ausbildung für Gestattete und Geduldete
Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden (Inhaber von Aufenthaltsgestattungen), abgelehnte Asylbewerber und Personen, deren Abschiebung vorrübergehend ausgesetzt wurde (Inhaber von Duldungen) benötigen eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, wenn sie in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren möchten. Über "Online erledigen" können Sie bei der Ausländerbehörde
- eine Beschäftigungserlaubnis,
- eine Beschäftigungsduldung,
- eine Ausbildungsduldung oder
- eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer
beantragen.