Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen

Nr. 99010012001001
Beschäftigungserlaubnis oder Ausbildung für Gestattete und Geduldete

Online erledigen

Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden (Inhaber von Aufenthaltsgestattungen), abgelehnte Asylbewerber und Personen, deren Abschiebung vorrübergehend ausgesetzt wurde (Inhaber von Duldungen) benötigen eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, wenn sie in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren möchten. Über "Online erledigen" können Sie bei der Ausländerbehörde

  • eine Beschäftigungserlaubnis,
  • eine Beschäftigungsduldung,
  • eine Ausbildungsduldung oder
  • eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer

beantragen.

Der Online-Dienst ermöglicht zudem, die Änderung oder Verlängerung der oben genannten Dokumente.