Aufnahme eines Europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer

Nr. 99082010000000

Wer als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt auf Antrag in die für den Ort zuständige Niederlassung aufgenommen wurde, ist berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes auszuüben.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.01.2016
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Justizministerium