Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen
Nr. 99010019001005Dieser Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen.
Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland
- eine Berufsausbildung absolvieren,
- einen Ausbildungsplatz suchen,
- studieren,
- einen Studienplatz suchen,
- ein studienbezogenes Praktikum EU absolvieren,
- an Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teilnehmen,
- einen Sprachkurs besuchen,
- eine Schule besuchen oder
- an einem Schüleraustausch teilnehmen.
Sie können den Online-Dienst im Serviceportal Landkreis Goslar nutzen, um für einen dieser Zwecke eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.