Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums

Nr. 99010019001006

Online erledigen

Dieser Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen.

Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland

  • eine Berufsausbildung absolvieren,
  • einen Ausbildungsplatz suchen,
  • studieren,
  • einen Studienplatz suchen,
  • ein studienbezogenes Praktikum EU absolvieren,
  • an Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teilnehmen,
  • einen Sprachkurs besuchen,
  • eine Schule besuchen oder
  • an einem Schüleraustausch teilnehmen.

Sie können den Online-Dienst im Serviceportal Landkreis Goslar nutzen, um für einen dieser Zwecke eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.