Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
Nr. 99010023001001Dieser Online-Dienst unterstützt ausländische Personen, die keine Unions- oder EWR-Bürger sind, bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Familiennachzug).
Mithilfe dieses Online-Dienstes im Serviceportal Landkreis Goslar können Sie online eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen oder eine Verlängerung dieser beantragen.
Weitere Informationen sind auf dem Serviceportal Landkreises Goslar abrufbar.