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Datum: 20. März 2020

Zweitwohnungen dürfen nicht mehr genutzt werden

Der Landkreis Goslar untersagt per Allgemeinverfügung mit Wirkung ab 21. März 2020 die Nutzung von Nebenwohnungen, im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Zweitwohnungen bekannt.

Die Wohnungen dürfen nur bei zwingend beruflichen, medizinischen sowie aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch weiterhin genutzt werden.

Personen, die bereits eine Zweitwohnung aufgesucht haben, müssen schnellstmöglich die Rückreise, spätestens bis zum 25. März, antreten.

Unter Nebenwohnungen fallen alle Wohnungen, in der nicht – wie in der Hauptwohnung – der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen stattfindet. Maßgeblich für die Einordnung ist der Eintrag im Melderegister.

Die Untersagung der Nutzung gilt vorbehaltlich einer möglichen Verlängerung zunächst bis einschließlich 18. April 2020.