Zuständigkeitswechsel bei den Waffenbehörden
Landkreis-Waffenbehörde übernimmt bisherige Aufgaben der Stadt Seesen / Waffenkontrollen werden verschärft
Die Zuständigkeit der großen selbstständigen Städte (Stadt Goslar) sowie selbständigen Gemeinden (Stadt Seesen) für die Durchführung des Niedersächsischen Waffengesetzes geht zum kommenden Jahreswechsel auf die Landkreise und kreisfreien Städte über. Im Landkreis Goslar hat diese Veränderung nur auf die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Seesen konkrete Auswirkungen, die sich ab dem 1. Januar 2024 in allen waffenrechtlichen Angelegenheiten an den Landkreis wenden müssen.
Grundlage für diesen Schritt ist eine Verordnung des Niedersächsischen Innenministeriums vom 4. März dieses Jahres, die eine Neufestlegung der Zuständigkeit für das Waffenrecht vorsieht. Die Anzahl der Waffenbehörden im Land wird sich durch diesen Schritt von bisher 99 auf 47 Kommunen verringern.
Mit der Stadt Goslar gibt es hierzu bereits seit 2013 eine sogenannte interkommunale Zusammenarbeit, so dass die Aufgabe für Einwohner der Stadt Goslar schon seit über zehn Jahren von der Waffenbehörde der Kreisverwaltung wahrgenommen wird. Aktuell führt der Landkreis Goslar Gespräche mit der Stadt Seesen zur konkreten Ausgestaltung des Zuständigkeitswechsels.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in den kommenden Wochen wieder vermehrt unangekündigte Waffenkontrollen durchführt werden, bei denen insbesondere die rechtssichere Aufbewahrung von Waffen sowie Munition überprüft wird. Im Falle von Verfehlungen können je nach Schwere Bußgelder verhängt oder im Einzelfall auch Strafanzeigen gefertigt werden.