Waffen- und Jagdbehörde nur eingeschränkt erreichbar
Persönliche Termine können nur in dringenden Fällen vergeben werden
Die Waffen- und Jagdbehörde des Landkreises Goslar ist aufgrund eines Personalengpasses nur eingeschränkt erreichbar. Dies hat auch Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer unterschiedlicher Anliegen.
Waffenrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise Ein- und Austragungen von Waffen, Anträge auf Waffenbesitzkarten oder sogenannte kleine Waffenscheine sowie Anträge auf Jagdscheinverlängerungen sind mit den bekannten Antragsunterlagen postalisch an die Waffenbehörde des Landkreises Goslar (Klubgartenstraße 11 in 38640 Goslar) zu senden oder in die Briefkästen der Kreisverwaltung einzuwerfen.
Persönliche Termine vor Ort können gegenwärtig ebenfalls nur in dringenden Fällen vergeben werden. Für eine Kontaktaufnahme ist bitte die E-Mail-Adresse waffenbehoerde@landkreis-goslar.de anzuschreiben. Mitarbeitende werden sich zurückmelden. Von Sachstandsanfragen zu bereits gestellten Anträgen ist aus den genannten Gründen bitte ebenfalls abzusehen.