Inhalt
Datum: 2. März 2020

Vorsichtsmaßnahme: Schülern und Lehrer der Pestalozzischule wird empfohlen nach Freizeit in Südtirol zu Hause zu bleiben

Elf Schülerinnen und Schülern sowie zwei Lehrkräften der Goslarer Pestalozzischule, die auf einer Freizeit in Südtirol weilten, empfiehlt der Landkreis, der Schule bis zum 15. März fernzubleiben. „Dieser freiwillige Schritt ist eine reine Vorsichtmaßnahme“, betont das Gesundheitsamt des Landkreises Goslar. Mit der Schulleitung ist dies abgestimmt.

Südtirol zählt bisher nicht zu den vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten, ein Infektionsrisiko könne laut Amtsarzt Dr. Martin Hepp jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) in Europa und Deutschland wird auch in Schulkreisen die Frage laut, wie im Fall einer möglichen Infektion verfahren werden soll?

Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat in einem Rundschreiben deutlich gemacht, dass von flächendeckenden Schulschließungen zunächst abzusehen sei, und die Entscheidung ob Schulen im Einzelfall geschlossen werden müssen, den jeweils zuständigen Gesundheitsämtern obliegt.

Der Landkreis Goslar schließt sich dieser Auffassung an und rät im Umgang mit möglichen Atemwegserkrankungen, die ob der saisonalen Grippe- und Erkältungswelle nicht grundsätzlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus schließen lassen, zur Besonnenheit.

Landrat Thomas Brych: „Wir sollten die bundesweite Entwicklung keinesfalls unterschätzen. Gegenwärtig besteht aber kein Grund in Panik zu verfallen. Sollten entsprechende Entscheidungen anstehen, werden wir diese treffen und kommunizieren.“

Das Gesundheitsamt appelliert an Schulen aber auch an Kindergärten noch intensiver, die gängigen Hygiene- und Desinfektionsregeln einzuhalten. Sollte eine nachgewiesene COVID-19-Infektion vorliegen, wird der Landkreis je nach Lage und Einzelfall über notwendige Maßnahmen und Schulschließungen entscheiden.

Die Schulleitungen werden gebeten, sowohl das pädagogische als auch das Funktionspersonal auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen hinzuweisen.