Verwirrung um Warnstufen und Geltung der 3G-Regel
Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die seit dem gestrigen Mittwoch, 22. September, Gültigkeit entfaltet, sorgt wie schon viele ihrer Vorgängerversionen für Fragen und Verwirrung in der Bevölkerung.
So erreichen die Kreisverwaltung vermehrt Anfragen zur aktuellen Geltung von Warnstufen. Die Warnstufe 1, die der Landkreis in der vergangenen Woche per Allgemeinverfügung ausrief, gilt mit Ablauf des gestrigen Tages nicht mehr.
Gültigkeit entfaltet jedoch weiterhin die Allgemeinverfügung, mit der ebenfalls in der zurückliegenden Woche die Überschreitung der 50er-Inzidenz festgestellt wurde. Diese Verfügung führt weiterhin dazu, dass die 3G-Regelung, beispielsweise in Innenbereichen von Restaurants, einzuhalten ist.
Der Landkreis Goslar unterschreitet heute (23. September) erst den zweiten Tag in Folge die entscheidende Marke von 50 Neuinfektionen. Hält diese Entwicklung an, kann die Verwaltung frühestens am Montag, 27. September, die erforderliche fünftägige Unterschreitung feststellen. Ab Mittwoch könnte demnach auch erst die Geltung der 3G-Regel fallen.