Inhalt
Datum: 28. April 2020

Touristische Nutzung von Zweitwohnungen: Anreisende aus dem Ausland müssen in zweiwöchige Isolation

Die Kreisverwaltung legt die Verordnung des Landes bezüglich der „kurzfristigen“ touristischen Nutzung von Zweitwohnungen dergestalt aus, dass der Aufenthalt für die Eigentümer ab vier Übernachtungen aufwärts gestattet ist. Dies gilt jedoch nur für Anreisende aus dem Gebiet der Bundesrepublik.

Zweitwohnungsbesitzer, die aus dem Ausland anreisen – beispielsweise aus den Niederlanden – müssen sich nach Ankunft beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich in eine zweiwöchige Isolation begeben. Dies hat eine Nachfrage des Landkreises Goslar beim Land Niedersachsen ergeben.

Die zuständigen Ordnungsämter sowie die Polizei wurden entsprechend informiert.