Tonnagebeschränkung auf der Kreisstraße 24
Fahrzeuge über 2,8 Tonnen dürfen die Straße zwischen Immenrode und Wöltingerode nicht mehr befahren
Die Kreisstraße 24 zwischen den Orten Immenrode und Wöltingerode wird ab sofort für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen gesperrt. Dies gilt auch für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.
Mit dieser Maßnahme soll eine Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden, denn die Straße weist erhebliche Schäden auf. Die Fahrbahn senkt sich in Richtung des Wasserlaufs Wedde immer stärker ab und droht dahin abzurutschen. Ursächlich dafür ist eine zunehmende Unterspülung der Fahrbahn aus Richtung Wedde in Kombination mit dem Eintritt von Oberflächenwasser durch Risse im Straßenkörper.
Zu einer weiteren Verschlechterung des Fahrbahnzustandes hat überdies eine Umleitung geführt, die aufgrund von Bauarbeiten auf der Bundesstraße 82 zwischen Goslar und Immenrode sowie Immenrode und Weddingen eingerichtet werden musste. Dies führte zu einer erhöhten Verkehrsbelastung.
Aus Gründen der Gefahrenabwehr kommt daher nun nur eine weitere Tonnagebeschränkung auf der Straße in Betracht. Hiermit soll insbesondere auch die Sicherheit der von Linienbussen transportierten Fahrgäste – unter anderem viele Schulkinder – gewährleistet werden.
Die Planung für die Erneuerung der Kreisstraße 24 sind derweil bereits beauftragt. Die Baumaßnahme erweist sich jedoch aufgrund der zu sichernden Böschung als schwierig und muss daher genauestens vorbereitet werden, um künftig allen Verkehrsbedürfnissen wieder gerecht werden zu können.
Nach ersten Schätzungen werden sich die Baukosten im Millionenbereich bewegen. Aktuell ist von bis zu zwei Millionen Euro die Rede. Der Landkreis Goslar ist bemüht entsprechende Fördermittel zu akquirieren.
Landrat Thomas Brych bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis: „Beschränkende Maßnahmen im Straßenverkehr sind eigentlich nie angenehm. Die Sicherheit muss aber im Vordergrund stehen, deshalb haben wir bis zur Sanierung keine andere Wahl, als die Befahrbarkeit der Kreisstraße 24 auf dem Teilstück zwischen Immenrode und Wöltingerode weiter einzuschränken.“