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Datum: 29. Dezember 2020

Tagestourismus im Harz: Kreisverwaltung appelliert erneut an die Vernunft

Der Landkreis Goslar weist erneut eindringlich darauf hin, dass Tagesausflüge in den Harz zwar erlaubt sind, dass aber die geltenden Beschränkungen eingehalten werden müssen und deren Einhaltung auch überwacht wird.

Grund sind die derzeit laufenden Winterferien und die Besucherzahlen der letzten Tage. Wie bereits zu den Osterferien ist mit deutlich steigenden Zahlen zu rechnen. Und die bereits zu Ostern getroffenen Aussagen sind weiterhin aktuell, denn zu den wenigen Dingen, die die Menschen außerhalb ihrer eigenen vier Wände noch unternehmen können, zählt nach wie vor die Bewegung im Freien.

Landrat Thomas Brych hat dafür Verständnis: „In Niedersachsen gibt es keine Beschränkung für Tagestouristen und der Reiz einer Tagestour in den Harz ist nachvollziehbar. Wir haben viel Natur zu bieten und insbesondere für Wanderer ein großes Wegeangebot. Aber ich appelliere auch ganz deutlich an die Vernunft der Menschen.“ Der Grundsatz der Kontaktsperre sei eben, Kontakte und Begegnungen auf das absolut notwendige Maß herunterzufahren.

Dem lauter werdenden Ruf nach Sperrung von Straßen oder Flächen erteilt Brych eine klare Absage: „Eine Sperrung ist nach aktuellem Stand nicht geplant. Wir setzen ganz deutlich auf die Eigenverantwortung der Menschen, die Erholung suchen. Ich sage aber auch ganz deutlich, dass jeder sehr kritisch hinterfragen sollte, ob er sich auf den Weg in den Harz macht.“

Wer sich für einen Tagesbesuch im Harz entscheidet, sollte neben den obligatorischen AHA-Regeln unbedingt ein paar Dinge berücksichtigen:

  • Vermeiden Sie Ansammlungen.
  • Besuchen Sie nicht nur die bekannten Highlights und Treffpunkte im Harz, sondern nutzen Sie auch kleine und abgelegene Parkplätze.
  • Es gibt verschiedene Routen in den Harz. Nutzen Sie für die Anfahrt einmal eine Alternative.
  • Informieren Sie sich über die gängigen Rundfunk- und Social-Media-Kanäle über die aktuelle Situation im Harz.
  • Folgen Sie den Empfehlungen der Behörden.