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Datum: 9. April 2020

Straßenverkehrsamt startet Testphase für elektronische Fahrzeugzulassung

Angesichts der derzeitigen Ausbreitung des Corona-Virus sind auch im Straßenverkehrsamt des Landkreises Goslar die persönlichen Kontakte auf ein notwendiges Minimum reduziert und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Beschäftigten arbeiten abwechselnd in zwei Teams, um den Dienstbetrieb lange aufrechterhalten zu können. Die Anzahl der möglichen Termine für Zulassungsvorgänge ist auch unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln geringer als die Nachfrage ohnehin zu dieser Jahreszeit. Des Weiteren werden Termine an private Kunden nur nach telefonischer Vereinbarung vorrangig an natürliche oder juristische Personen, die zum Personenkreis der Aufrechterhaltung der kritischen Allgemeininfrastruktur und Daseinsvorsorge gehören vergeben.

Aus diesen Gründen wurde die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz Stufe 3) kurzfristig testweise vorgezogen und steht für die privaten Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter des Landkreises Goslar ab sofort zur Verfügung. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, können künftig zahlreiche Vorgänge online erledigt werden, unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle, ohne Termin und ohne persönliche Vorsprache.

Um das neue Angebot nutzen zu können, müssen sich die Kunden zunächst in dem Portal online identifizieren.

Dafür werden benötigt:

  • einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion (nPA), seit 15. Juli 2017 ist diese generell freigeschaltet, vorausgesetzt der Ausweisinhaber war zu diesem Zeitpunkt volljährig. Eine nachträgliche Freischaltung, auch für vor dem 15. Juli 2017 ausgehändigten Personalausweise, ist durch Antrag und Vorlage des Personalausweises bei der zuständigen Meldebehörde möglich.
  • einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) oder
  • einen elektronischen Identitätsnachweis für EU- und EWR-Bürger.

Die Identifizierung erfolgt über ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit NFC (Android oder iOS-Gerät) mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de).

  • Ferner muss die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment) zum Beispiel giropay, paydirekt, PayPal gegeben sein.
  • Für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) werden die Sicherheitscodes der Kennzeichenschilder und gegebenenfalls der Zulassungsbescheinigungen Teil I beziehungsweise Teil II benötigt.

Hinweis:

Es gilt zu beachten, dass nach Entfernung der Abdeckung der Siegelplakette(n) keine weitere Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden darf. Das gilt auch dann, wenn die internetbasierte Außerbetriebssetzung scheitert. In solchen Fällen sollten sich Kunden unverzüglich mit der Zulassungsbehörde in Verbindung setzen.

Mit den notwendigen Sicherheitscodes können folgende Geschäftsprozesse für Fahrzeuge online beantragt und durchgeführt werden:

  • automatisierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung),
  • Umschreibungen eines zugelassenen Fahrzeugs ohne Kennzeichenwechsel,
  • Adressänderung des Halters.

Für folgende Angebote ist zurzeit, aufgrund technischer Probleme, die Wahl eines Wunschkennzeichens noch nicht möglich:

  • teilautomatisierte Erstzulassung,
  • Wiederzulassung eines außer Betreib gesetzten Fahrzeugs,
  • Umschreibungen eines zugelassenen Fahrzeugs mit Kennzeichenwechsel.
  • Der online gestellte Antrag wird anschließend von einem Sachbearbeiter überprüft und der Zulassungsbescheid, die Fahrzeugpapiere und die Plaketten werden per Post zugestellt.