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Datum: 16. Oktober 2025

Straßenverkehrsamt erinnert an Umtauschfrist für den unbegrenzt gültigen Scheckkartenführerschein

Aktuell können auch sehr kurzfristige Termine gebucht werden

Die Frist für den Umtausch der alten Papierführerscheine ist seit Anfang Januar abgelaufen. Nun müssen auch Inhaberinnen und Inhaber des von 1999 bis 2013 ausgestellten, unbegrenzt gültigen EU-Kartenführerscheins – auch Scheckkartenführerschein genannt - diesen in das neue fälschungssichere Dokument umtauschen, erinnert das Straßenverkehrsamt des Landkreises Goslar die Bürgerinnen und Bürger.

Aktuell betrifft die Frist diejenigen Personen mit Wohnsitz im Landkreis Goslar, deren Fahrerlaubnis zwischen den Jahren 1999 und 2001 ausgestellt wurde. Hier endet die Frist am 19. Januar 2026.

Die neue Fahrerlaubnis, die sie beim Umtausch erhalten, ist in allen EU-Ländern anerkannt und ermöglicht daher eine reibungsleise Reise mit dem Fahrzeug. Sie ist darüber hinaus die Voraussetzung für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins, sofern dieser bei Reisen in Ausland zusätzlich benötigt wird.

Aktuell können durch vorhandene Kapazitäten auch sehr kurzfristige Termine im Straßenverkehrsamt (Stapelner Straße 8, 38644 Goslar) gebucht werden. Zum Umtauschtermin müssen Bürgerinnen und Bürger einen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, ein aktuelles Passbild nach biometrischen Vorgaben und den bisherigen Führerschein mitbringen.

Handelt es sich um einen Papierführerschein, der noch nicht umgetauscht und nicht vom Landkreis Goslar ausgestellt wurde, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich. Diese muss bei der ursprünglichen ausstellenden Führerscheinstelle beantragt werden. Von dort aus wird diese dem Landkreis Goslar direkt zugesandt.

Der neue Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig, die Umtauschgebühr beträgt 33,30 Euro. Termine beim Straßenverkehrsamt können auf der Homepage des Landkreises Goslar über die Kachel „Straßenverkehrsamt“ und dann unter dem Punkt „Terminbuchung Führerschein“ reserviert werden.