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Datum: 11. April 2023

Soziale Mikroprojekte im Kreisgebiet sollen die gleichberech-tigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern

Landkreis Goslar und Inklusionsbeirat bezuschussen Förderziele mit bis zu 1.000 Euro

In Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat fördert der Landkreis Goslar künftig sogenannte Mikroprojekte im Kreisgebiet, die sich gegen die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen einsetzen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie eine würdevolle und selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Jedes Projekt kann mit einem einmaligen Festbetrag von maximal 1.000 Euro bezuschusst werden, insgesamt stehen dafür jährlich 10.000 Euro zur Verfügung. 

Die entsprechende Förderrichtlinie wurde im April 2022 durch den Kreistag erlassen. Antragsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Projekt zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Goslar plant. Die Entscheidung über die Finanzierung eines Mikroprojektes trifft der Inklusionsbeirat mittels Mehrheitsbeschluss.

Der Antrag sowie weitere Informationen und Voraussetzungen für die Förderung sind im Serviceportal des Landkreises Goslar unter https://service.landkreis-goslar.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/4550/show zu finden.

Bei weiteren Fragen können sich Interessierte zudem unter der Telefonnummer 05321 76-357 an Frau Lisa-Marleen Heinze, Geschäftsführung Inklusionsbeirat, oder unter der Telefonnummer 05321 76-512 an Frau Claudia Thiele, Leiterin des Fachdienstes Teilhabe von Menschen mit Behinderung, wenden.