Inhalt
Datum: 26. September 2022

Sitzung des Sozialausschusses: Gremium empfiehlt Förderung sozialer Projekte für die kommenden Haushaltsjahre

Neue Satzung des Kreisseniorenbeirats soll Angebote für Seniorinnen und Senioren im Landkreis Goslar verbessern

Rund eine Stunde tagte am Donnerstagnachmittag der Sozialausschuss des Landkreises Goslar unter dem Vorsitz von Frank Hencken im Kommunikationszentrum der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in der Goslarer Baßgeige.

Einstimmig fiel dabei die Empfehlung des Gremiums zur neuen Satzung des Kreisseniorenrates und die Förderrichtlinie von Mikroprojekten aus: Hierdurch sollen die Rahmenbedingungen für die Arbeit des Kreisseniorenbeirates weiterentwickelt werden, um die Angebote für Seniorinnen und Senioren im Landkreis zu verbessern.

Die neue Förderrichtlinie ermöglicht außerdem den Mitgliedern, gezielt bis zu zehn Projekte mit je bis 1.000 Euro zu fördern, hierfür stellt der Landkreis Goslar jährlich 10.000 Euro zur Verfügung. Diese Entwicklung erfolgt analog zum Inklusionsbeirat, der seit einigen Monaten ebenfalls unter einer neuen Satzung agiert und Mikroprojekte fördern kann.

Auf der Tagesordnung des Sozialausschusses standen des Weiteren die Förderung von Sozialdienstleistern. So soll das Netzwerkprojekt „FairBleib Südniedersachsen-Harz+“ in den kommenden beiden Jahren mit jeweils 20.000 Euro gefördert werden. Mit dem Projekt der Bildungsgenossenschaft Südniedersachsen eG soll die Beschäftigungsfähigkeit Geflüchteter erhöht werden, unter anderem durch Individualförderung, die Vermittlung von Sprachkursen und beruflich qualifizierenden Maßnahmen.

Ebenfalls für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beantragte der AWO-Kreisverband eine Finanzierung der Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt, 20.000 Euro sollen dieser pro Jahr zugutekommen. Zuwendungen in den Jahren 2022 und 2023 soll der Kreisverband darüber hinaus für Maßnahmen zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen erhalten. Für 2022 liegen diese bei 5.881 Euro, für 2023 bei 17.872 Euro.

Mit einer höheren Zuwendung wird sich der Landkreis Goslar 2023 an der Finanzierung der Suchtberatung und Suchprävention der Lukas-Werk Gesundheitsdienste GmbH beteiligen. Diese Förderung soll um 6.092 Euro erhöht werden, sodass diese insgesamt 127.945 Euro beträgt.

Zudem wurde den Ausschussmitgliedern die Förderung für das „Stromsparcheck“ vorgestellt, für das sich der Caritasverband für Stadt und Landkreis Goslar e.V. verantwortlich zeigt. Dieses sieht vor, dass Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen beziehungsweise Menschen mit niedrigem Einkommen (Rentnerinnen und Rentner) im Landkreis Goslar von sogenannten Stromsparhelferinnen und -helfern besucht werden: Bei den Besuchen werden Wasser- und Energiesparartikel eingebaut, die vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert werden. Zudem soll in Zukunft auch eine Beratung zum energiesparenden verhalten beim Heizen und Lüften erfolgen.

„Der ,Stromsparcheck‘ läuft vorerst für einen begrenzten Zeitraum. Sollte er sich verstetigen lassen, wird der Sozialausschuss auch darüber eine Entscheidung fällen“, erklärte Frank Dreßler, Leiter des Fachbereichs Familie, Jugend und Soziales. Bereits in den Jahren 2008 und 2016 wurde das Projekt im Landkreis Goslar durchgeführt. Rund 1200 Haushalte wurden damals erreicht, dieser Personenkreis kann nun erneut beraten werden. „Es handelt sich nicht um ein neues Projekt, aber um eines, das absolut in die aktuelle Zeit passt“, so Fachbereichsleiter Dreßler im Hinblick auf die derzeit steigenden Energie- und Stromkosten. Geplant ist, dass der Landkreis Goslar das Projekt mit 5000 Euro unterstützt.