Restaurants und Gaststätten müssen geschlossen werden
Niedersachsen hat per Erlass die landesweite Schließung von Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbissen und Mensen für den Publikumsverkehr angewiesen. Der Landkreis Goslar setzt dies mit einer Allgemeinverfügung um, die ab sofort auf der Internetseite der Kreisverwaltung eingesehen werden kann.
Gastronomen und Restaurantbetreiber sind danach angehalten, ihre Betriebe ab sofort zu schließen. Mit diesem Schritt soll die weitere Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt beziehungsweise verlangsamt werden.
Die einleitend genannten Betriebe dürfen Speisen und Getränke jedoch weiterhin im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen.
Gleiches gilt für entsprechende gastronomische Lieferdienste. Der Verzehr der verkauften Speisen ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben untersagt. Aus hygienischen Gründen ist eine bargeldlose Bezahlung dringend empfohlen.
Landrat Thomas Brych wertet diesen Schritt als notwendig an: „Die Einschnitte im öffentlichen Leben, die wir im Laufe dieser Woche verfügt haben, sind umfangreich, das ist unstrittig. Ich persönlich denke aber, dass die vollständige Schließung von Speisegastronomie für den Publikumsverkehr erforderlich ist, um das Infektionsrisiko weiter zu minimieren.“
Die Verfügung gilt zunächst bis einschließlich 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.