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Datum: 18. August 2020

Reiserückkehrer aus Risikogebieten: Landkreis bittet um umgehende Meldung beim Gesundheitsamt

Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind seit dem 8. August verpflichtet, sich nach Ankunft bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Beförderer und Betreiber von Flughäfen, Häfen und Bahnhöfen wurden gleichzeitig verpflichtet, Reiserückkehrer so genannte „Aussteigekarten“ ausfüllen zu lassen und diese dem Gesundheitsamt am Standort der Einreise nach Deutschland zu übergeben. Diese wiederum leiten die Information an die jeweils zuständigen Gesundheitsämter im Heimatort der Rückkehrer weiter.

Das Gesundheitsamt der Region Hannover, das unter anderem für den Flughafen Hannover/Langenhagen verantwortlich zeichnet, hat nun mitgeteilt, dass die Bearbeitung der „Aussteigekarten“ erheblichen Aufwand verursacht und die erforderliche Übermittlung der Daten an die zuständigen Gesundheitsämter nicht zeitnah erfolgen kann.

Vor diesem Hintergrund bittet der Goslarer Kreisverwaltung alle Reisrückkehrer aus Risikogebieten mit Wohnsitz im Landkreis Goslar sich selbst, auch wenn Aussteigekarten ausgefüllt wurden, umgehend nach der Einreise beim hiesigen Gesundheitsamt zu melden. Zu diesem Zweck steht auf der Homepage des Landkreises ein Vordruck zur Verfügung. Die aktuellen Risikogebiete sind in den FAQ´s des Landes Niedersachsen enthalten, einen Link zu diesen FAQ´s findet man ebenfalls auf der Homepage des Landkreises Goslar.

Der Landkreis weist Reiserückkehrer aus Risikogebieten ferner darauf hin, dass sie sich verpflichtend einem Test für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen müssen. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses haben sich die Reiserückkehrer in häusliche Quarantäne zu begeben. Hinsichtlich der Testmöglichkeiten verweist der Landkreis auf das neue Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), das unter dem Link www.kvn.de/coronatest aufrufbar ist.