Prozess Landkreis gegen Asklepios wird fortgesetzt
Güteverhandlung vor dem Landgericht Braunschweig: Parteien finden keine Einigung, wollen aber in Gespräche einsteigen
Die heute vor dem Landgericht Braunschweig geführte Güteverhandlung im Prozess Landkreis Goslar gegen den Asklepios Klinikkonzern ist gescheitert. Die Prozessparteien konnten sich nicht auf eine gütliche Einigung verständigen. Das Klageverfahren gegen den Krankenhausbetreiber wird somit fortgesetzt.
Der Landkreis als auch Asklepios haben jedoch vor Gericht Gesprächsbereitschaft signalisiert, um sich über die zukünftige Ausrichtung des Klinikstandortes Clausthal-Zellerfeld auszutauschen.
Die Vorsitzende Richterin beim Landgericht, Frau Birgit Allert, hat in ihrer Bewertung des Sachverhaltes deutlich gemacht, dass die in dem Verfahren zu behandelnden, rechtlichen Fragestellungen äußert komplex seien, und sich ein Prozess vor diesem Hintergrund über Jahre hinziehen könnte. Allert unterstrich indes auch, dass für Asklepios sehr wohl Pflichten aus dem 2003 geschlossenen Privatisierungsvertrag resultieren. Wie diese am Ende konkret aussehen und auszugestalten sind, wird im Rahmen des Verfahrens zu klären sein.
Landrat Thomas Brych erklärte nach der Verhandlung, dass er mit dem Ergebnis des heutigen Gerichttermins nicht unzufrieden ist. „Wir haben einer außergerichtlichen Einigung mit Asklepios stets offen gegenübergestanden und waren auch bereit, ein gerichtlich begleitetes Mediationsverfahren aufzunehmen, wie es das Landgericht zu Anfang des Jahres vorgeschlagen hatte. Asklepios hat entgegen ihrer wiederholten, öffentlichen Behauptung nicht für Gespräche zur Verfügung gestanden, sondern die Tür zugeschlagen. Auch das Mediationsverfahren wurde abgelehnt. Vor diesem Hintergrund ist das heutige Ergebnis durchaus ein Erfolg, denn Asklepios hat die Bereitschaft zu Gesprächen signalisiert. Das macht Hoffnung“, so Landrat Brych.
Der Chef der Goslarer Kreisverwaltung machte vor den anwesenden Medienvertretungen abermals deutlich, dass es dem Landkreis nicht um die Vertragsstrafe geht, sondern die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Oberharz im Mittelpunkt steht: „Wer behauptet, dass wir es auf eine Millionenzahlung von Asklepios abgesehen haben, liegt vollkommen falsch. Wir wollen, dass die gesundheitliche Versorgung sichergestellt wird.“
Beide Parteien haben nun bis zum 15. Dezember 2020 Zeit, ihre Schriftsätze bei Gericht einzureichen. Ein Verkündungstermin vor dem Landgericht wurde für den 22. Januar kommenden Jahres anberaumt.