Personalausfälle: Waffen- und Jagdbehörde des Landkreises Goslar ist nicht besetzt
Langfristige, krankheitsbedingte Personalausfälle bedingen, dass die Waffen- und Jagdbehörde des Landkreises Goslar für voraussichtlich mehrere Wochen nicht mehr besetzt ist.
Während die Ausstellung von Jagdscheinen sichergestellt ist, wird es bei der Ersterteilung einer Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung eines kleinen Waffenscheines zu temporären Engpässen kommen. Diese Anträge können zwar gestellt aber nicht zeitnah bearbeitet werden.
Käuferinnen und Käufer einer Waffe sollten daher vorübergehend ihre Waffenbesitzkarte und den Kaufvertrag mitführen, um einen Nachwies über den legalen Besitz der Waffe zu haben.
Für die Verlängerung eines Jagdscheins, die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder eines Kleinen Waffenscheins können die erforderlichen Formulare auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.landkreis.goslar.de heruntergeladen werden.
Die ausgefüllten Dokumente sind dann postalisch an den Landkreis Goslar „Jagdbehörde“ in der Klubgartenstraße 11 in 38640 Goslar zu senden. Natürlich können die Unterlagen auch direkt in die Briefkästen der Kreisverwaltung an den Verwaltungsgebäuden mit den Hausnummern 6 oder 11 eingeworfen werden.
Die Bearbeitung der jeweiligen Anträge – ausgenommen des Jagdscheines - wird jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Termine für persönliche Vorsprachen sind ebenfalls nicht mehr möglich. Von Sachstandsanfragen sollte abgesehen werden.
Landrat Dr. Alexander Saipa bittet die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen: „Die Entscheidung, die Waffen- und Jagdbehörde vorübergehend außer Betrieb zu setzen, ist uns nicht leichtgefallen, aufgrund der drängenden personellen Probleme, die leider auch nicht kurzfristig gelöst werden können, haben wir jedoch keine andere Wahl. Ich versichere jedoch, dass wir alles daransetzen, den gewohnten Dienstbetrieb so schnell wie möglich wiederaufzunehmen.“
Bei Rückfragen zur Jagd- und Waffenbehörde kann die Rufnummer 05321 76-358 kontaktiert werden. Ferner besteht die Möglichkeit eine E-Mail an die Waffenbehörde zu senden.