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Datum: 20. Juni 2022

Online-Serviceportal: Infektionsschutzbelehrung steht vom 24. bis 28. Juni nicht zur Verfügung

Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgeht, dabei direkt oder indirekt mit ihnen in Berührung kommt, oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen oder anderen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt ist, muss sich vor Beginn dieser Tätigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz belehren lassen. Seit April können Bürgerinnen und Bürger auch über das Online-Serviceportal des Landkreises Goslar an einer solchen Belehrung teilnehmen.

Dieser Service wird in der Zeit von Freitag, 24. Juni 2022, bis Dienstag, 28. Juni 2022, nicht zur Verfügung stehen. Grund dafür ist ein Ausfall des Niedersächsischen Antragssystems für Verwaltungsleistungen Online (NAVO), über das der Service mit dem Portal des Landkreises verknüpft ist: Die Server des NAVO werden in dem genannten Zeitraum in ein anderes Rechenzentrum verlegt.

Der Landkreis Goslar bittet um Verständnis für die Einschränkungen, die sich dadurch für Bürgerinnen und Bürger ergeben.