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Datum: 3. April 2020

Neue Verordnung des Landes mit Änderungen zur Beschränkung sozialer Kontakte

Mit Verordnung vom 02.04.2020 hat das Land Niedersachsen erneut Regelungen getroffen, die am Samstag, den 4. April in Kraft treten. Der Grundsatz, physische und soziale Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren steht dabei als Maxime weiterhin fest.

Die bisher auf Weisung des Landes erlassenen Allgemeinverfügungen des Landkreises Goslar behalten ihre Gültigkeit. Die Regelungen des Landes und der Kreisverwaltung werden noch abgeglichen und in einigen Punkten gibt es auch noch Klärungs- und Konkretisierungsbedarf. Die Kreisverwaltung beschränkt sich daher zunächst darauf, die eindeutigen Änderungen gegenüber der bisherigen Lage darzustellen.

Dabei handelt es sich um folgende Punkte: 

  • Bau- und Gartenmärkte sind auch wieder für den privaten Bereich geöffnet.
  • Blumenläden sind explizit als zulässige Betriebe genannt.
  • Handyläden, Telefonshops und Autowaschanlagen sind nun explizit für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen. 

Der Landkreis Goslar wird über weitere Details und Konkretisierungen informieren. Der Wortlaut der Verordnung ist auf der Corona-Infoseite des Landkreises Goslar unter www.landkreis-goslar.de nachzulesen.