Neue Regelungen zur Terminvergabe im Straßenverkehrsamt
Aufgrund der umfangreichen Maßnahmen zur Reduktion sozialer Kontakte passt das Straßenverkehrsamt des Landkreises Goslar seine Regelungen zur Terminvergabe an.
Der Schnellschalter für Zulassungsangelegenheiten und die Online-Terminbuchung für private Kunden werden geschlossen (bereits gebuchte Termine bleiben bestehen).
Es gelten ab sofort folgende Abläufe:
- Für Angelegenheiten der Führerscheinstelle können Kunden von Montag bis Freitag unter 05321 376-942 zwischen 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr einen Termin vereinbaren.
- Für Angelegenheiten der Verkehrslenkung und des gewerblichen Kraftverkehrs werden Kunden gebeten bitte von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 05321 376-920 oder 376-930 einen Termin zu vereinbaren.
- Für Zulassungsangelegenheiten für den Zeitraum ab 15. April 2020 können Termine telefonisch unter der Rufnummer 05321 376-977 von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr vereinbart werden
Termine werden vorrangig an natürliche oder juristische Personen, die zum Personenkreis der Aufrechterhaltung der kritischen Allgemeininfrastruktur und Daseinsvorsorge gehören vergeben. Die Zugehörigkeit zum genannten Personenkreis muss formlos begründet werden.
Kundinnen und Kunden des Straßenverkehrsamtes werden im eigenen Interesse gebeten die Vollständigkeit ihrer Unterlagen (zum Beispiel SEPA-Lastschriftmandat, evB-Nummer, gegebenenfalls Vollmacht und Ausweise beziehungsweise Ausweis), da bei unvollständigen Unterlagen eine Zulassung leider nicht erfolgen kann.