Meldepflicht für Heilpraktiker
Erlaubnis zur Tätigkeitsausübung muss bis 1. März 2020 beim Gesundheitsamt vorgelegt werden
Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Goslar weist auf das Gesetz zur Änderung des Kammergesetztes für die Heilberufe in der Pflege vom 17. Dezember 2019 hin.
Dieses betrifft Heilpraktiker, die bereits vor dem 1. Januar 2020 eine anzeigepflichtige Tätigkeit im Landkreis Goslar ausgeübt haben und weiterhin ausüben.
In der Gesetzesänderung werden diese aufgefordert, ihre Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beim zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Zusätzlich ist eine schriftliche Anzeige mit folgenden Daten abzugeben: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsortes sowie die angewandten heilkundlichen Verfahren.
Diese Anzeige müssen alle Heilpraktiker bis zum 1. März 2020 vorgenommen haben.
Weitere Auskünfte bezüglich der Meldepflicht erteilt der Landkreis Goslar, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Dahl, Heinrich-Pieper-Straße 9, 38640 Goslar, Telefon 05321 700-855.