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Datum: 24. April 2020

Maskenpflicht in der Kreisverwaltung

Der Landkreis Goslar weist vor dem Hintergrund der Maskenpflicht, die ab kommenden Montag, 27. April 2020, landesweit gilt, darauf hin, dass er diese Regelung auch auf die Dienstgebäude der Verwaltung ausweitet.

Besucherinnen und Besucher, die weiterhin vorab einen Termin per Email oder Telefon vereinbart haben müssen, dürfen die Gebäude nur betreten, wenn sie einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Dies dient vornehmlich auch dem Schutz der Besucher untereinander, wenn sie sich in Wartebereichen oder Fluren begegnen.

In der Verwaltung werden selbstverständlich ebenfalls Schutzmaßnahmen getroffen. Neben Abstandsregelungen werden an stark frequentierten Arbeitsplätzen Spuckschutze installiert, ähnlich den Lösungen an den Supermarktkassen. Im Bedarfsfall, sollten Abstände nicht eingehalten werden können, werden die Mitarbeiter ebenfalls einen geeigneten Schutz tragen. Zudem gilt es auch weiterhin die gängigen Hygieneregeln zu beachten.

Diese Regelungen gelten natürlich nicht nur für die Dienstgebäude in der Klubgartenstraße, sondern auch in den Außenstellen, wie beispielsweise dem Straßenverkehrsamt.

Auch die KreisWirtschaftsBetriebe Goslar (KWB) führen in ihrem Verwaltungsgebäude eine Maskenpflicht ein. Auf den Entsorgungsanlagen wird es derweil keine Verpflichtung geben.