Landkreis und Stadt Goslar schränken Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und dem Grundwasser ein
Die Allgemeinverfügung des Landkreises gilt fortan dauerhaft in den Monaten Mai bis September / Die Stadt Goslar hat in ihrer Verfügung keine wiederkehrende dauerhafte Regelung vorgesehen
Aufgrund der weiter anhaltenden Trockenheit führen viele oberirdische Gewässer im Landkreis Goslar gegenwärtig nur noch sehr geringe Wassermengen. Da die Wetterprognose keine baldige Entspannung der Situation erwarten lässt, untersagt die Kreisverwaltung mit Gültigkeit ab Freitag (27. Juni 2025) und zunächst nur in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr die Beregnung und Bewässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie von öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten aber auch Sportanlagen, wie Fußball- und Golf-, Hockey- und Tennisplätzen mit Grundwasser (Brunnen) und Wasser aus Oberflächengewässern. Die Untersagung gilt sowohl für erlaubnisfreie, wie auch für zugelassene Wasserentnahmen.
Die Stadt Goslar trifft für ihren Zuständigkeitsbereich eine nahezu gleichlautende Regelung.
Landrat Dr. Alexander Saipa unterstreicht, dass die aktuell niedrigen und weiter sinkenden Wasserstände zu dauerhaften Schäden an der Gewässerökologie führen können: „Wasser, das unter anderem zum Gießen der Blumen oder zum Bewässern des heimischen Rasens genutzt wird, geht für den Wasserhaushalt verloren. Dies gilt umso mehr in der Zeit zwischen 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, weil das eingesetzte Wasser durch die hohe Verdunstungsrate den Pflanzen in dieser Zeit nur zu einem geringen Teil zugutekommt. Gleiches gilt natürlich auch für die Beregnung von Park- und Sportanlagen.“
Die Allgemeinverfügung des Landkreises ist auf Dauer angelegt und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, demnach am morgigen Freitag, 27. Juni 2025. Die Verfügung des Landkreises kann jederzeit widerrufen werden und gilt jeweils vom 1. Mai bis zum 30. September eines jeden Jahres.
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügungen kann den digitalen Amtsblättern von Stadt und Landkreis entnommen werden. Zu finden sind diese auf den jeweiligen Internetseiten (www.landkreis-goslar.de und www.goslar.de).
Allgemeinverfügung Landkreis Goslar: 26.2025 26.06.2025 Amtsblatt Landkreis Goslar