Landkreis streicht 3G-Regel für eigenen Publikumsverkehr
Kreisverwaltung hält jedoch an Maskenpflicht fest
Der Zutritt zu den Dienstgebäuden und Außenstellen des Landkreises Goslar ist ab sofort wieder ohne die Anwendung der 3G-Regel möglich. Besucherinnen und Besucher müssen demnach keinen Impf-, Test oder Genesenen-Nachweis mehr erbringen.
Die Kreisverwaltung hält jedoch im Rahmen des Hausrechts an der Maskenpflicht fest. In den Gebäuden ist mindestens eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske) zu tragen. Ferner müssen auch weiterhin Termine vereinbart werden.