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Datum: 25. Mai 2020

Landkreis-Sporthallen dürfen wieder genutzt werden

Den neuesten Lockerungen der strengen niedersächsischen Corona-Bestimmungen folgend, öffnet auch der Landkreis Goslar seine Sporthallen. Unter strengen Hygieneauflagen und Abstandsregeln können die Hallen somit fortan wieder genutzt werden. Sportarten, bei denen Körperkontakt nicht vermeidbar ist, dürfen jedoch weiterhin nicht ausgeübt werden.

Die Umkleidekabinen und Duschen sind mit Ausnahme der Toiletten geschlossen. Nach Möglichkeit sollte die Trainingskleidung bereits bei Ankunft getragen werden.

Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter haben sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden in einer Liste mit Name, Aufenthaltsdauer und Kontaktdaten erfasst werden. Diese Vorgehensweise soll bei möglichen Infektionen die Kontaktnachverfolgung erleichtern.

Landrat Thomas Brych begrüßt die Entscheidung des Landes: „Für viele Menschen ist die Ausübung einer Sportart essentieller Bestandteil des Alltags. In den zurückliegenden Wochen waren die Möglichkeiten des Sportbetriebs jedoch stark eingeschränkt. Die diesbezüglichen Lockerungen des Landes begrüße ich daher ausdrücklich. Im ureigenen Interesse sollten alle Sportlerinnen und Sportler auf die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorgaben achten, nur so kann das Risiko einer Infektion minimiert werden.“

Der Landkreis als zuständiger Schulträger hat die Kommunen, die für die Belegung und Vergabe der Hallen verantwortlich zeichnen, bereits über die Öffnungsmodalitäten informiert. Die Kommunen werden die Vereine entsprechend unterrichten.

Unabhängig von der Wiedereröffnung der Sporthallen für die Nutzung durch Vereine und Übungsgruppen wird der Sportunterricht der Schulen weiterhin nicht durchgeführt.