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Datum: 16. April 2024

Landkreis Goslar unterstützt kulturelle Institutionen und Projekte mit insgesamt rund 61.000 Euro

Mit 21 eingereichten Anträgen für die Kulturförderung in der ersten Förderperiode 2024 wurde ein neuer Höchststand erreicht

Auch 2024 fördert der Landkreis Goslar die kulturelle Vielfalt im Kreisgebiet: Im Rahmen der projektbasierten sowie institutionellen Kulturförderung werden regionale Vereine und Initiativen in der ersten Jahreshälfte mit insgesamt rund 61.000 EUR unterstützt. Die Vergabevorschläge waren das Hauptthema in der jüngsten Sitzung des Beirates für die Kreisvolkshochschule, der am Dienstagnachmittag unter dem Vorsitz von Stefan Scheele tagte.

21 Anträge, mit denen sich 17 Vereine, eine Stiftung, eine Initiative und eine Kirchengemeinde um Förderungen in verschiedenster Höhe bewarben, wurden beim Landkreis Goslar bis zum Ende des Bewerbungszeitraums eingereicht – ein neuer Höchststand.

Für 16 dieser Anträge lagen im Gremium schließlich projektbezogene Förderempfehlungen vor, die zunächst eine Gesamtsumme von 51.000 EUR ergaben. Die größten Einzelpositionen aus diesem Fördertopf entfallen dabei auf den Verein Bühnenreif Goslar mit 7.600 EUR, die Gesellschaft zur Förderung der Harzburger Musiktage mit 7.500 EUR und auf die Schützengesellschaft Langelsheim mit 5.700 EUR.

Über den zweiten Fördertopf, die institutionelle Förderung, werden darüber hinaus zwei Initiativen unterstützt, die weiterhin an ihren laufenden Vorhaben arbeiten: Der Arbeitskreis Döhrener Bergbau und Geschichte wird hierbei mit 549 Euro bedacht, der Wolfshäger Steinway-Verein mit 7.500 EUR. Ursprünglich war somit in der ersten Jahreshälfte 2024 insgesamt eine Fördersumme von 59.000 EUR vorgesehen. Ein im Vorfeld der Sitzung eingereichter Änderungsantrag der SPD, der eine Unterstützung des Vereins Kinderwiese Bredelem zum Teil aus der projektbezogenen, zum Teil aus der institutionellen Förderung vorsah, erhöhte diese Summe noch einmal um rund 2000 EUR. 

Derartige Zuschüsse aus der Kulturförderung vergibt die Kreisverwaltung bereits seit dem Jahr 2019. Bei der Bewertung der aktuellen Anträge kamen zudem die aktualisierten Kriterien zum Einsatz, die im Dezember 2022 innerhalb des Beirates aufgestellt wurden: Hintergrund der damals angestrebten Veränderungen war der Wunsch, die Förderung breiter aufzustellen, sodass mehr Institutionen im Landkreis Goslar hiervon profitieren können.

Mit Beginn des Jahres 2024 laufen zudem die ersten institutionellen Förderungen aus, die als sogenannte „Anschubfinanzierungen“ auf einen maximalen Zeitraum von fünf Jahren begrenzt wurden. Betroffen ist hiervon beispielsweise das Internationale Musikfest Goslar-Harz: Zwischen 2019 und 2023 erhielt die „Gesellschaft zur Förderung des Internationalen Musikfestes Goslar-Harz“ 37.000 Euro aus dem Topf für Institutionelle Förderungen, die auf einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegte Höchstsumme von 30.000 Euro ist somit bereits ausgeschöpft. 

Der nun beantragten Projektförderung in Höhe von weiteren 10.000 EUR wurde eine Absage erteilt, da die thematische Ausrichtung innerhalb des Antrages nicht verändert wurde – ein notwendiges Kriterium, um im Anschluss an die institutionelle Förderung eine Förderung auf Projektbasis zu gewähren.

Gleiches gilt für den Bürgerverein Wolfshagen, der im identischen Zeitraum von der institutionellen Förderung profitierte, und ebenfalls einen Antrag auf Projektförderung in Höhe von 1.440 EUR gestellt hatte.

Keine weiteren Mittel im Rahmen der institutionellen Förderung erhält zudem die Big Band der TU Clausthal: Der zugehörige Verein hat zwischen 2020 und 2023 bereits Fördergelder in Höhe von rund 44.000 EUR erhalten und somit ebenfalls den gedeckelten Betrag überschritten, zumal er bereits seit einigen Jahren erfolgreich tätig ist. Einen Zuschuss für das Musik- und Vortragsprojekt „Ziemlich beste Freunde“ anlässlich des Zusammenschlusses von Clausthal und Zellerfeld vor 100 Jahren gewährte der Beirat hingegen, wenn auch in reduzierter Höhe: Statt der beantragten 10.000 EUR soll das Projekt mit 4.000 EUR unterstützt werden.

Ganz ausgeschöpft wurden die Mittel der Kulturförderung trotz eines Höchststandes an Anträgen nicht: Für die erste Jahreshälfte 2024 standen hierfür – inklusive eines Restbetrages aus den vergangenen Jahren - Haushaltsmittel in Höhe von rund 71.000 EUR zur Verfügung. Die verbliebene Summe soll für die institutionelle Förderung in der zweiten Jahreshälfte genutzt werden. Sofern diese nicht in Anspruch genommen wird, könnten die Mittel auch für weitere Projektförderungen verwendet werden.