Inhalt
Datum: 28. Oktober 2021

Inzidenz über 50: Ab 30. Oktober greift wieder die 3G-Regel

Deutschlandweit steigt seit Tagen die Zahl der Corona-Neuinfektionen. Diese Entwicklung hat auch vor dem Landkreis Goslar keinen Halt gemacht. Auch hier kletterten die bestätigten Fälle in den vergangenen Tagen beständig in die Höhe.

Für den heutigen Donnerstag hat das Robert-Koch-Institut (RKI) eine Inzidenz von 52,7 errechnet. Somit liegt der Landkreis seit fünf Werktagen über der Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche.

Die Kreisverwaltung hat daher eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, mit der die fünftägige Überschreitung festgestellt wird.

Ab kommenden Samstag, 30. Oktober 2021, greift daher wieder in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens die 3G-Regel. Ein Termin zum Haare schneiden kann also nur von Personen wahrgenommen werden, die genesen, geimpft oder tagesaktuell getestet sind, und dies auch entsprechend nachweisen können. Auch beim Restaurantbesuch greifen wieder diese Regeln.

Bei privaten Feiern oder Zusammenkünften ist die 3G-Regel bei mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen anzuwenden.

Mit Blick auf die Beherbergung von Gästen ist, sofern kein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorliegt, zusätzlich zum Anreisetag zweimal wöchentlich ein negativer Test benötigt.

Erste Kreisrätin Regine Breyther wirbt um Verständnis für die neuerliche Regelverschärfung: „Die Corona-Verordnung des Landes macht mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens klare Vorgaben. Mit der Umsetzung der 3G-Regel werden wir diesen gerecht. Ich möchte daher alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste unseres Landkreises um entsprechende Einhaltung bitten“, so Breyther.