Inklusionsbeirat tagt und erweitert seine Tätigkeitsfelder
Der Inklusionsbeirat für den Landkreis Goslar kommt am Dienstag, 20. August 2024, um 17:00 Uhr zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Veranstaltungsort ist die Cafeteria im Kreishaus (Klubgartenstraße 6). Die Zusammenkunft ist öffentlich.
Neben den aktuellen Berichten aus den Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen des Beirates wird die Internetredaktion der Kreisverwaltung eine KI-basierte Software-Lösung vorstellen, mit deren Hilfe die Inhalte der Internetseite des Landkreises Goslar sukzessive in „Leichte Sprache“ übersetzt werden sollen.
Ferner macht der Inklusionsbeirat im Vorfeld der kommenden Sitzung darauf aufmerksam, dass die bisherigen Arbeitsschwerpunkte um weitere ergänzt wurden.
Bis vor kurzem lagen die Arbeitsschwerpunkte auf den Themen „Öffentlicher Personennahverkehr“ und „Wohnen“.
Nun hat sich der der Inklusionsbeirat dafür entschieden, drei weitere Arbeitsgruppen zu gründen und folgende Handlungsfelder zu bearbeiten: Bewusstseinsbildung – Sensibilisierung – Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung – Partizipation – Zukunft mitgestalten, Arbeit.
Die Arbeitsgruppe „Bewusstseinsbildung – Sensibilisierung – Öffentlichkeitsarbeit“ soll für die Belange von Menschen mit Behinderung sensibilisieren und die positive Wahrnehmung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft fördern.
Ziel der Arbeitsgruppe „Beteiligung – Partizipation – Zukunft mitgestalten“ ist es, Menschen mit Behinderung die gesellschaftliche Teilhabe und Beteiligung bei der Gestaltung von öffentlichen Angelegenheiten zu ermöglichen und eine diskriminierungsfreie Beteiligung bei demokratischen Prozessen und politischen Konzepten und Programmen zu fördern.
Bei der Arbeitsgruppe „Arbeit“ soll das Recht auf eine frei gewählte Arbeit gefördert werden. Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben, den eigenen Lebensunterhalt durch frei gewählte Arbeit auf einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt zu verdienen.
Förderung von Mikroprojekten:
Der Landkreis Goslar fördert im Rahmen seiner Richtlinie „Mikroprojekte zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung im Landkreis Goslar“ die gleichberechtigte Teilhabe.
Ziel der Förderrichtlinie:
- die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen/verhindern
- die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten
- eine würdevolle und selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen
Antragsberechtigt ist jede natürlich oder juristische Person, die Mikroprojekte zur Realisierung des Förderziels durchführen möchte. Die Entscheidung über die Förderung trifft der Inklusionsbeirat unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:
- Wirksamkeit und Bedeutung in Bezug auf das Förderziel
- Nachhaltigkeit
- Ausgewogenheit und Parität des Projektziels
Die Zuwendung wird einmalig als Festbetrag gewährt. Die Höchstsumme beträgt 1.000 Euro. Der Antrag sowie weitere Informationen und Voraussetzungen für die Förderung sind unter Inklusionsbeirat für den Landkreis Goslar zu finden.