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Datum: 23. September 2020

Gesundheitsamt warnt vor Internetattesten zur Befreiung von der Maskenpflicht

In der vergangenen Woche wurde dem Gesundheitsamt des Landkreises Goslar ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht vorgelegt, das erkennbar von einem österreichischen Arzt ausgestellt wurde.

Unter der Internetadresse des Mediziners kann jeder gegen Entrichtung einer Gebühr und unter Angabe seiner Personalien ein ärztliches Attest anfordern.

Amtsarzt Dr. Martin Hepp warnt vor derartigen Attests und Geschäftemachern aus dem Internet: „Wer aufgrund einer Beeinträchtigung oder Erkrankung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, muss dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bestätigung nachweisen. Ein Attest aus dem Internet ist hingegen nicht glaubhaft. Die betroffene Person wurde weder von dem Arzt untersucht noch steht sie dort in Behandlung. Ein solches Attest wird übrigens auch nicht durch medizinische Behauptungen glaubwürdiger, die allgemein wissenschaftlich nicht anerkannt sind.“