Führerschein-Umtausch: Viele Führerscheininhaber haben noch ein paar Jahre Zeit
Goslarer Straßenverkehrsamt bittet um vorherige Terminvereinbarung
Deutschlandweit müssen in den kommenden Jahren etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine (ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) und rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgestellt zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013) umgetauscht werden.
Auch im Landkreis Goslar sind die Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre Führscheine umzutauschen. Der Umtausch, und das ist eine ganz wichtige Nachricht, muss jedoch nicht bei allen gleichzeitig, sondern gestaffelt erfolgen. Dies ist sogar gesetzlich geregelt.
Laut Auskunft von Claudia Müller, kommissarische Leiterin des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Goslar, sind zunächst nur die Inhaber eines alten Papierführerscheines aufgerufen: „Wer den Geburtsjahrgängen ab 1953 angehört und im Besitz eines alten Papierführerscheins ist, gehört zur ersten Gruppe, bei denen der Umtausch erforderlich ist. Wir reden allein hier im Landkreis von über 50.000 Papierführerscheinen. Die Umtauschfrist läuft bis zum Januar 2025. Die Geburtsjahrgänge vor 1953 haben sogar bis zum Jahr 2033 Zeit.“
Die Nachfrage zum Führerscheinumtausch ist jedoch bereits schon jetzt so hoch, dass ein geregelter Ablauf im Straßenverkehrsamt nur durch eine vorherige Terminvereinbarung gewährleistet werden kann. Termine können ganz einfach unter „Auto und Verkehr“ vereinbart werden. Dort steht die Option „Umtausch in EU-Kartenführerschein“ auch direkt zur Auswahl.
Der Termin muss vom Führerscheininhaber persönlich wahrgenommen werden. Mitzubringen sind ein Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, ein aktuelles, biometrisches Passbild und der alte Führerschein.
Wurde der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt, ist von dort eine „Karteikartenabschrift“ auszustellen. Diese ist bei der ausstellenden Behörde kostenfrei zu beantragen, und wird direkt an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Goslar übermittelt.
Der neue EU-Kartenführersein ist befristet und für 15 Jahre gültig. Nach Antragstellung wird er den Inhabern direkt von der Bundesdruckerei übersandt. Die Gebühr einschließlich der Versandkosten beträgt 30,40 Euro.
Bei bereits vorhandenen unbefristeten EU-Kartenführerscheinen richtet sich der Umtausch nach dem Ausstellungsjahr des Kartenführerscheines (Zeitraum vergleiche oben). Der Umtausch erfolgt ebenfalls gestaffelt und hat noch etwas Zeit. Für die zwischen 1999 bis 2001 ausgestellten Kartenführscheine läuft die Frist bis Januar 2026.
Der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollten künftig in den Staaten der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.