Ehrenamtskarte soll attraktiver werden
Vor allem Feuerwehrleute sowie Kräfte von Rettungsdienst und Katastrophenschutz sollen für Einsatz belohnt werden
In Niedersachsen sind sehr viele Menschen ehrenamtlich engagiert. Ob im Rettungswesen, im Sportverein, bei der Flüchtlingshilfe oder beim Umweltschutz, ohne den freiwilligen Einsatz zahlreicher Bürgerinnen und Bürger würde vieles auf der Strecke bleiben.
Das Land Niedersachsen würdigt dieses breitgefächerte Engagement mit der Ehrenamtskarte, die landesweit rund 2.500 Vergünstigungen bietet, darunter beispielsweise Ermäßigungen im Einzelhandel, in Museen und Schwimmbädern.
Landesweit gibt es aktuell rund 12.000 aktive Karteninhaberinnen und –inhaber. Im Landkreis Goslar wurden in Kooperation mit der Freiwilligenagentur Goslar seit 2014 inzwischen 320 Karten verliehen.
Diese Zahl könnte sich sowohl auf Landes- als auch auf Landkreisebene durch die Anfang dieses Monats (Juli) in Kraft getreten Neuregelungen möglicherweise noch erhöhen.
Insbesondere Feuerwehrleuten sowie Einsatzkräften in Bereich Katastrophenschutz und Rettungsdienst wird der Zugang zur Ehrenamtskarte ab sofort erleichtert. Damit wollen Land und Kommunen den herausragenden Einsatz für das Gemeinwohl besonders würdigen.
Der nächste Stichtag für die Beantragung einer Ehrenamtskarte im Landkreis Goslar ist der 31. Oktober 2023. Für Fragen steht die Freiwilligen Agentur Goslar in der Wohldenbergerstraße 22 oder unter der Rufnummer 05321 394256 zur Verfügung, die als Kooperationspartner für die Abwicklung der Ehrenamtskarte für den Landkreis Goslar verantwortlich zeichnet.
Die Neuregelungen im Einzelnen:
- Ehrenamtskarte für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst
Ab sofort können aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden. - Absenkung der Mindestdauer des Engagements von drei auf zwei Jahre
Für den Erhalt der Karte musste der Umfang des bürgerlichen Engagements bislang wöchentlich mindestens fünf Stunden beziehungsweise 250 Stunden im Jahr betragen und seit mindestens drei Jahren bestehen. Ab sofort gilt, dass das Engagement nur noch seit mindestens zwei Jahren bestehen muss.
Damit erfolgt eine Anpassung an die Veränderungen im Ehrenamt: Es wird punktueller und situationsbezogener, weil zahlreiche Menschen sich nicht mehr an langfristige Strukturen binden möchten. - Komplett digitale Beantragung der Ehrenamtskarte auf dem FreiwilligenServer
Die Ehrenamtskarte kann ab sofort auf dem Freiwilligenserver Niedersachsen auf rein digitalem Wege beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen.
Die Möglichkeit einer analogen (postalischen) Antragstellung über die Ein-gabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg steht weiterhin zur Auswahl bereit.
Allgemeine Informationen zur Ehrenamtskarte:
Was ist die Ehrenamtskarte?
Die niedersächsische Ehrenamtskarte wurde im Jahr 2007 eingeführt, seit 2010 gilt sie länderübergreifend für Niedersachsen und Bremen. Derzeit beteiligen sich mehr als 70 Kommunen an der Ehrenamtskarte. Aktuell gibt es rund 12.000 Karteninhaberinnen und Karteninhaber.
Mit der Ehrenamtskarte können Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern in Anspruch genommen werden.
Welche Vergünstigungen gibt es?
Von der Ehrenamtskarte profitieren die Engagierten in ganz Niedersachsen und Bremen von aktuell rund 2.500 Vergünstigungen, denn sie ist landesweit gültig. Hier sind die Vergünstigungen in der Datenbank im Freiwilligenserver zu finden.
Im Landkreis Goslar erhalten Inhaber und Inhaberinnen der Ehrenamtskarte bei folgenden Unternehmen Rabatte:
- Aquantic Freibad Vienenburg (10% Ermäßigung)
- Aquantic Schwimmpark am Osterfeld (10% Ermäßigung auf Eintritt)
- Bäckerei Moock Hahnenklee (10% Rabatt auf Backwaren)
- DEVK-Berater Marc Philip Hafermalz (bis zu 15% Rabatt)
- Goslar Marketing GmbH (Spaziergang am Nachmittag: Zweite Person frei)
- Katholische Familienbildungsstätte / Außenstelle Goslar (25% Rabatt)
- Kulturkraftwerk Harz Energie (Ermäßigter Eintritt)
- Perlenzauber Goslar (10% Rabatt)
- Weltkulturerbe Erzbergwerk Rammelsberg (20% Nachlass auf Eintritt)
In der Regel sind Anbieter, die Vergünstigungen gewähren, oft an einem Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen erkennbar.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte?
- Ausübung einer freiwilligen, gemeinwohlorientierten Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht das freiwillige Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und die Engagierten wollen ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
- Das Engagement wird in Niedersachsen ausgeübt oder die engagierte Person wohnt hier und ist außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
Wie lange ist die Karte gültig?
Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann diese bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.
Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?
Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Die Engagierten erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Der Antrag muss schriftlich beziehungsweise digital gestellt werden.