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Datum: 5. März 2021

Corona-Lockerungen: Landrat Brych fehlt eine deutlichere Perspektive

Regelungen zu Lockerungen in Teilen missverständlich und unkonkret

Die schrittweisen Lockerungen des seit Mitte Dezember bestehenden Lockdowns sorgen weiterhin für zahlreiche Fragen hinsichtlich der genauen Umsetzung und Ausgestaltung der verschiedenen Maßnahmen.

Auch Goslars Landrat Thomas Brych zeigt sich ob der Regelungen und Vorgaben unzufrieden: „Bislang wurde leider nicht deutlich genug herausgearbeitet, welcher Inzidenzwert für die angekündigten Öffnungsschritte maßgeblich ist. Wird hier die durchschnittliche Inzidenz des Landes oder die der jeweiligen Landkreise zugrunde gelegt? So erreichen mich zahlreiche Fragen, ob beispielsweise der Einzelhandel bei niedrigen Inzidenzwerten in einem Landkreis nicht schon früher geöffnet werden kann. Vom Land haben wir bisher die Aussage erhalten, dass solche Optionen geprüft werden. Demnach haben wir an dieser Stelle gegenwärtig noch keinen rechtlichen Spielraum und müssen weiterhin abwarten. Für den stationären Handel aber auch für viele weitere Branchen und Bereiche ist das eine schwierige Situation.“

Der Chef der Goslarer Kreisverwaltung wertet die Lockerungen in Teilen als unbefriedigend, denn eine klare Perspektive sieht nach seiner Auffassung anders aus. „Unseren Bürgerinnen und Bürgern, die seit Monaten im Lockdown stecken und hervorragend mitgezogen haben, bringt es nichts, wenn sie sich nun erneut durch komplizierte Verordnungen quälen müssen. Ich hätte mir gewünscht, dass hier klarere und verständlichere Regeln gefasst und aus Berlin deutlichere Signale gesendet worden wären.“

Laut den aktuellen Informationen aus Hannover besteht ab kommenden Montag wieder die Möglichkeit sich mit bis zu fünf Freunden, Verwandten und Bekannten aus zwei unterschiedlichen Hausständen zu treffen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Ferner können ab Beginn der kommenden Woche Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten in Niedersachsen mit 50 Prozent der normalen Kapazität und einer Anmeldepflicht öffnen. Individualsport, so heißt es aus der Staatskanzlei, ist mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen im Außenbereich auch in Gruppen Sport treiben. Blumengeschäfte und Gartencenter sind in Niedersachsen bereits geöffnet, Friseurbetriebe ebenso. Auch Fahrschulen dürfen praktischen Unterricht bereits wieder anbieten. Die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe können ebenfalls ab Montag mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind ein tagesaktueller COVID-19-Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. Das gilt beispielsweise für Gesichtskosmetik oder für Rasuren. Der sonstige Einzelhandel kann für sogenannte Terminshopping-Angebote öffnen (click and meet). Dies wird jedoch begrenzt auf eine Kundin/einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung sind notwendig. Das Land Niedersachsen versteht alle weiteren in dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in Aussicht genommenen Öffnungsschritte als Orientierungsrahmen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Rahmens soll im Lichte der jeweiligen konkreten Situation, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und vor dem Hintergrund von Testungen und Impfungen erfolgen.