Blauzungenkrankheit: Niedersachsen verliert Seuchenfreiheitsstatus
Nachweis der Viruserkrankung im Landkreis Ammerland hat wirtschaftliche Folgen
In einem schafhaltenden Betrieb im Landkreis Ammerland ist bei einem erkrankten und mittlerweile verstorbenen Schaf die Blauzungenkrankheit festgestellt worden. Dies bestätigte am 25. Oktober 2023 das Ergebnis der Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), das dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML) vorliegt. Bei dem Betrieb handelt es sich um eine Hobbyhaltung mit etwa 30 Schafen, der auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes gesperrt wurde. Die weiteren Tiere zeigten keine Symptome. Einen weiteren amtlichen Verdacht gibt es derzeit in Niedersachsen nicht. Es handelt sich um den ersten Nachweis der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen seit dem 13. September 2009. Am 13. Oktober 2023 wurde das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 erstmals in Deutschland bei einem Schaf in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung der Wiederkäuer. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte Krankheit, die nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides übertragen wird.
Der Ausbruch in Niedersachsen hat wirtschaftliche Folgen, denn: Niedersachsen verliert den sogenannten Seuchenfreiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit. Das bedeutet: Der Handel mit Tieren, die sich möglicherweise mit der Viruskrankheit infizieren können - also Schafe, Rinder, Ziegen und weitere Wiederkäuer - ist in Abhängigkeit vom Gesundheitsstatus am Bestimmungsort derzeit nur unter strengen Auflagen möglich. Die Auflagen gelten solange, bis Niedersachsen den Seuchenfreiheitsstatus wiedererlangt hat. Wann Niedersachsen den Status wiedererlangen wird, ist derzeit laut des Landwirtschaftsministeriums noch nicht absehbar.
Auch im Landkreis Goslar sind Tierhalter empfänglicher Tierarten aufgefordert, erhöhte Aufmerksamkeit bei klinischen Erscheinungen der Blauzungenkrankheit wie zum Beispiel hohes Fieber, geschwollene Zungen, Fressunlust oder Speicheln zu zeigen. Im weiteren Krankheitsverlauf können auch Läsionen im Maul und an der Zunge auftreten. Sollten Sie bei Ihren Tieren klinische Anzeichen bemerken, kontaktieren Sie bitte Ihren Tierarzt oder das Veterinäramt.
Bei Fragen ist das Veterinäramt per Mail - veterinaeramt@landkreis-goslar.de - oder telefonisch unter der Rufnummer 05321 700-800 zu erreichen
Weitere Informationen und die derzeitige Verbreitung in Europa unter: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html