Betriebsausschuss vertagt Entscheidung über eine Erhöhung der Müllgebühren
Gestiegene Kosten in nahezu allen Bereichen steigern Ausgaben der KreisWirtschaftsBetriebe (KWB) deutlich
Die Mitglieder des Betriebsausschusses der KreisWirtschaftsBetriebe (BA KWB) haben in ihrer jüngsten Sitzung noch keine Entscheidung über eine Erhöhung der Müllgebühren für das kommende Jahr getroffen. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde der Beschlussvorschlag zur Änderung der Gebührensatzung als behandelt weitergegeben. Die Sozialdemokraten führten an, weiteren Beratungsbedarf in dieser Sache zu haben.
Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Abfallgebührensatzung erfolgte im weiteren Verlauf nicht. Die Mitglieder des Ausschusses, der unter Vorsitz von Ralph Bogisch in den Räumlichkeiten der KWB in der Goslarer Bornhardtstraße tagte, meldeten keine Fragen an.
Mit der neunten Änderung der Gebührensatzung, die eine Erhöhung der Entsorgungsgebühren vorsieht, wird sich der Ausschuss nun in seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung (22. November 2023) befassen.
Eine Erhöhung der Abfallgebühren ab dem 1. Januar kommenden Jahres ist laut Angaben der KreisWirtschaftsBetriebe vor allem den gestiegenen Kosten geschuldet, die in Summe auf etwa 3,1 Millionen Euro taxiert werden. Allein bei der Müllverbrennung schlagen durch das Brennstoffimmissionshandelsgesetz voraussichtlich Mehrkosten von mehr als einer halben Millionen Euro zu Buche.
Und auch die aufgrund der Tariferhöhungen gestiegenen Personalkosten schrauben die Aufwendungen der KWB in die Höhe. Hier geht es sogar um Mehrausgaben in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Weitere Kostentreiber sind Abschreibungen im Rahmen der Deponienachsorgearbeiten, die LKW-Maut sowie die gestiegenen Kreditzinsen, in Summe rund 1,4 Millionen Euro.
Thomas Ebert, Betriebsleiter der KWB, betont, dass die Einführung der Gelben Tonne, die ebenfalls zum 1. Januar 2024 vollzogen wird, keinerlei Einfluss auf die Kalkulation und Höhe der Abfallgebühren hat. „Die Erträge und Aufwendungen für die Sammlung und Entsorgung von Leichtverpackungen wird gesondert betrachtet und berechnet und fließt nicht in den öffentlich-rechtlichen Gebührenbedarf ein. Es besteht also kein Zusammenhang zwischen einer Erhöhung der Abfallgebühren und der Ausrollung der Gelben Tonne im Kreisgebiet“, so Betriebsleiter Ebert.
Die endgültige Entscheidung über die Änderung der Abfallgebührensatzung obliegt dem Kreistag in der letzten Sitzung des Jahres am Montag, 4. Dezember.
Wie erhöhen sich die Gebühren konkret?
Restmülltonne (Beispiel)
- Die Grundgebühr sowie zwölf Pflichtleerungen beläuft sich aktuell für eine Restmülltonne mit einem Fassungsvermögen von 80 Liter auf 124,63 Euro pro Jahr. Pro Monat entspricht das einem Kostensatz von rund 10,39 Euro.
- Ab dem 1. Januar 2024 – vorausgesetzt die Politik stimmt dem Beschlussvorschlag zu – wird sich die jährliche Grundgebühr um 22,81 Euro auf dann 147,44 Euro erhöhen. Der monatliche Kostensatz liegt dann bei rund 12,29 Euro.
Biotonne (Beispiel)
- Für die Leerung eine Biotonne – Fassungsvermögen 80 Liter – werden aktuell 2,10 Euro berechnet.
- Ab dem 1. Januar 2024 steigen die Kosten für die Leerung einer 80 Liter fassenden Biotonnen um 35 Cent auf dann 2,46 Euro.