Besuche in Alten- und Pflegeheimen unter Auflagen wieder erlaubt
Das Land Niedersachsen hat mit dem heutigen Tag (20. Mai 2020) das seit Wochen bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen gelockert.
Sofern in der Einrichtung keine Infektionen mit dem Coronavirus bestehen, kann der Besuch von einer Person pro Bewohner erfolgen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Alten- und Pflegeheim, Krankenhaus oder die Reha-Einrichtung über ein selbst zu erstellendes Hygienekonzept verfügt.
Ferner müssen die Daten der Besucher erhoben und für mindestens einen Monat gespeichert werden. Im Sinne des Infektionsschutzes wäre es wünschenswert, wenn die besuchende Person nicht ständig wechseln würde. Wie die Heime den genauen Ablauf der Besuche organisieren, liegt in ihrer Verantwortung.
Landrat Thomas Brych begrüßt diesen Lockerungsschritt: „In den zurückliegenden Wochen haben mich viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, die das Besuchsverbot vor allem emotional stark getroffen hat. Ich habe dafür auch vollstes Verständnis, deshalb begrüße ich auch die Entscheidung vom Land, Besuche unter strengen Auflagen zuzulassen. Ich möchte jedoch dringend darum bitten, dass Hygiene- und Abstandanforderungen nicht nur im eigenen Interesse, sondern vor allem auch im Hinblick die Einrichtungen und ihrer Bewohner penibel eingehalten werden. Ein Infektionsgeschehen in einem Alten- und Pflegeheim könnte schnell dramatische Formen annehmen.“