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Datum: 6. August 2020

Besuch des Straßenverkehrsamtes nur mit Termin

Aufgrund der bekannten Hygiene- und Abstandsregeln ist ein ungesteuerter Zugang ins Straßenverkehrsamt mit der sonst üblichen Vielzahl an wartenden Kunden*innen zur Vermeidung großer Infektionsketten unbedingt weiter zu vermeiden. Der Landkreis Goslar erinnert aufgrund diverser Vorsprachen ohne Termin daran, dass die persönlichen Vorsprachen ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich sind. Dies gilt nicht nur für die Zulassungsstelle, sondern auch für die Führerscheinstelle.

Kunden*innen können Termine von Montag bis Freitag telefonisch zwischen 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr vereinbaren.

Für Angelegenheiten der:

  • Führerscheinstelle unter 05321 376-942
  • Verkehrslenkung und des gewerblichen Kraftverkehrs unter 05321 376-920 oder 376-930,
  • Kfz-Zulassungsstelle unter 05321 376-977.

Der Landkreis bittet um Verständnis, dass aufgrund der Urlaubszeit und unvorhersehbarem Personalausfall aktuell trotz der Terminvereinbarungen mit längeren Wartezeiten und einer längeren Vorlaufzeit bei der Terminvergabe zu rechnen ist.

Ohne persönliche Vorsprache im Straßenverkehrsamt bietet das Verfahren der internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung (Online-Zulassung) eine weitere Möglichkeit. Bis zum 31.08. dieses Jahres wird beim Landkreis Goslar auf die Online-Identifizierung verzichtet. Das heißt, dass der Antrag auch ohne elektronische Authentisierung gestellt werden kann. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Interessierte auf der genannten Webseite des Landkreises Goslar sowie unter der Homepage des Bundesverkehrsministeriums unter www.bmvi.de/i-kfz.